Falschanrufe unter der Nummer 19222 im Bereich der Integrierten Leitstelle Koblenz

Fragen an die Integrierte Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr:

Unter
https://www.koblenz.de/rathaus/verwaltung/feuerwehr/pressemitteilungen-amt37/pressemitteilungen-2022/2022-02-11-missbrauch-19222.pdf?cid=2j92
schreiben Sie am 11.02.22:

"
PRESSEMITTEILUNG

Koblenz 11.02.2022 Uhrzeit: 17:55 Uhr

Missbrauch der Rufnummer 19222

Koblenz. Aktuell kommt es bei der Bevölkerung zu telefonischen Anrufen, bei denen als Rufnummer zum Beispiel die Ortsvorwahl "0271" und die Rufnummer "19222" in den Displays der Telefone angezeigt wird.
Dabei handelt es sich um die Meldenummer für qualifizierte Krankentransporte im jeweiligen Landkreis.
Die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst ruft über diese Leitung / unter dieser Rufnummer grundsätzlich niemanden an.
Es handelt sich vermutlich um Betrugsversuche.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Nehmen Sie den Anruf nicht entgegen.
Rufen Sie bei entgangenen Anrufen von den oben genannten Rufnummern bitte nicht zurück.
Sehen Sie bitte von Rückfragen an die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst ab.

Verfasser: Christoph Kohlhaas, Pressesprecher Feuerwehr Koblenz
"

Meine Fragen:

1) Welcher Schaden (materieller bzw. personeller Aufwand) ist Ihnen durch diesen Betrugsversuch entstanden ?

2) Konnte/n der/die Täter dieses Betrugsversuchs ermittelt werden ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2023
  • Frist
    4. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die Integrierte Leitstel…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Falschanrufe unter der Nummer 19222 im Bereich der Integrierten Leitstelle Koblenz [#269256]
Datum
1. Februar 2023 22:15
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Integrierte Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr: Unter https://www.koblenz.de/rathaus/verwaltung/feuerwehr/pressemitteilungen-amt37/pressemitteilungen-2022/2022-02-11-missbrauch-19222.pdf?cid=2j92 schreiben Sie am 11.02.22: " PRESSEMITTEILUNG Koblenz 11.02.2022 Uhrzeit: 17:55 Uhr Missbrauch der Rufnummer 19222 Koblenz. Aktuell kommt es bei der Bevölkerung zu telefonischen Anrufen, bei denen als Rufnummer zum Beispiel die Ortsvorwahl "0271" und die Rufnummer "19222" in den Displays der Telefone angezeigt wird. Dabei handelt es sich um die Meldenummer für qualifizierte Krankentransporte im jeweiligen Landkreis. Die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst ruft über diese Leitung / unter dieser Rufnummer grundsätzlich niemanden an. Es handelt sich vermutlich um Betrugsversuche. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Nehmen Sie den Anruf nicht entgegen. Rufen Sie bei entgangenen Anrufen von den oben genannten Rufnummern bitte nicht zurück. Sehen Sie bitte von Rückfragen an die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst ab. Verfasser: Christoph Kohlhaas, Pressesprecher Feuerwehr Koblenz " Meine Fragen: 1) Welcher Schaden (materieller bzw. personeller Aufwand) ist Ihnen durch diesen Betrugsversuch entstanden ? 2) Konnte/n der/die Täter dieses Betrugsversuchs ermittelt werden ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269256/upload/3ed7d35226f35a843a283be806c64f8acc62afe5/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu1) Die Arbeitszeit die …
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
WG: Falschanrufe unter der Nummer 19222 im Bereich der Integrierten Leitstelle Koblenz [#269256]
Datum
2. Februar 2023 17:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu1) Die Arbeitszeit die dem Vorgang unmittelbar zuzuordnen ist sind 4,5h, wir schätzen den internen administrativen Arbeitsaufwand jedoch auf insgesamt ca. 12h. Dies beinhalten nicht die Arbeitszeitaufwendungen für die Bearbeitung von Telefonaten mit Bürgern. Die zur Auswertung und Beantwortung notwendigen Telefoniedaten sind aufgrund der Löschfristen nicht mehr vorhanden. Eine Auswertung ist vor der Löschung nicht erfolgt. Uns ist kein materieller Schaden entstanden. Zu2) Uns sind hierzu keine Informationen bekannt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit f…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Falschanrufe unter der Nummer 19222 im Bereich der Integrierten Leitstelle Koblenz [#269256]
Datum
2. Februar 2023 22:44
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269256/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>