Falschdiagnosen durch Ärzte

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Rahmen einer Recherche vor Abschluss einer BUV habe ich eine Leistungsübersicht der Kassenärztlichen Vereinigung eingeholt. Dort lass ich eine Diagnose, die absolut nicht zu mir gehört. Im Kontakt mit der betreffenden Praxis wurde mir nach einigem Bohren mitgeteilt, dass diese (Falsch) -Diagnose 1x pro Quartal für jeden Patienten abgerechnet werden kann, ob sie nun zu ihm gehört oder nicht. Von der KV erfuhr ich dann, dass Diagnosen unter KEINEN Umständen wieder gelöscht werden können. Solche Falschdiagnosen können für die Betreffenden durchaus unerwünschte Folgen haben , z.B. beim Abschluss einer BUV oder einer privaten Krankenversicherung. Ein Skandal, da Ärzte legitimierten Betrug begehen können und offensichtlich von IHNEN, bzw. dem Gesetz geschützt werden. Diese Gesetzesregelung bedarf einer dringlichen Überarbeitung. Ich erwarte, dass die neue Bundesregierung/ die/der neue Gesundheitsminister/in dieses Thema auf die Agenda nimmt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen einer R…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Falschdiagnosen durch Ärzte [#231963]
Datum
29. Oktober 2021 01:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen einer Recherche vor Abschluss einer BUV habe ich eine Leistungsübersicht der Kassenärztlichen Vereinigung eingeholt. Dort lass ich eine Diagnose, die absolut nicht zu mir gehört. Im Kontakt mit der betreffenden Praxis wurde mir nach einigem Bohren mitgeteilt, dass diese (Falsch) -Diagnose 1x pro Quartal für jeden Patienten abgerechnet werden kann, ob sie nun zu ihm gehört oder nicht. Von der KV erfuhr ich dann, dass Diagnosen unter KEINEN Umständen wieder gelöscht werden können. Solche Falschdiagnosen können für die Betreffenden durchaus unerwünschte Folgen haben , z.B. beim Abschluss einer BUV oder einer privaten Krankenversicherung. Ein Skandal, da Ärzte legitimierten Betrug begehen können und offensichtlich von IHNEN, bzw. dem Gesetz geschützt werden. Diese Gesetzesregelung bedarf einer dringlichen Überarbeitung. Ich erwarte, dass die neue Bundesregierung/ die/der neue Gesundheitsminister/in dieses Thema auf die Agenda nimmt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231963/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Re…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Falschdiagnosen durch Ärzte [#231963]
Datum
29. Oktober 2021 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 3 UIG und § 1 VIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat zur Bearbeitung weitergeleitet. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Schreiben vom 29.10.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.10.2021. Anliegend übers…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr Schreiben vom 29.10.2021
Datum
5. November 2021 11:49
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.10.2021. Anliegend übersende ich Ihnen die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen