Falschparker Medienhafen

Folgende Fragen:

Wie wird die Situation mit Falschparkern im Bereich des Medienhafens (insbesondere Zollhof und Kaistraße mit den Fußgängerzonen dazwischen) bewertet?

Warum wird dort nicht konsequent abgeschleppt?

Wie oft sind es die selben Fahrzeuge bzw. Halter die dort falsch parken?

Was gedenken Sie langfristig gegen dieses Problem zu tun?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fo…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Falschparker Medienhafen [#282865]
Datum
1. Juli 2023 00:47
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Folgende Fragen: Wie wird die Situation mit Falschparkern im Bereich des Medienhafens (insbesondere Zollhof und Kaistraße mit den Fußgängerzonen dazwischen) bewertet? Warum wird dort nicht konsequent abgeschleppt? Wie oft sind es die selben Fahrzeuge bzw. Halter die dort falsch parken? Was gedenken Sie langfristig gegen dieses Problem zu tun?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282865/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen vom 01.07.2023 hat mich zuständigkeitshalber erreicht und g…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Falschparker Medienhafen
Datum
5. Juli 2023 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen vom 01.07.2023 hat mich zuständigkeitshalber erreicht und gerne möchte ich Ihnen antworten. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit der Verkehrsüberwachung. Grundsätzlich findet eine Auswertung der erfassten Ordnungswidrigkeiten, etwa im Hinblick auf die Frage wie häufig einzelne Fahrzeughalter in einem bestimmten Gebiet verwarnt werden, nicht systematisch statt. Auf Grund Ihrer Anfrage habe ich mich über den Sachverhalt informiert. Im Bereich des Medienhafens auf der Straße ''Zollhof'' wurden im Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.06.2023 24 Verwarnungen ausgesprochen, von denen 16 Fahrzeughalter betroffen waren. Auf der ''Kaistraße'' wurden in dem gleichen Zeitraum mehr als 70 Verwarnungen ausgesprochen, von denen 47 Fahrzeughalter betroffen waren. Aus diesen Daten geht hervor, dass die beiden Bereiche konstant auf die Einhaltung der Parkordnung kontrolliert werden. Im Bereich zwischen den oben genannten Straßen gibt es zwei kleine Stichstraßen. Hier ist eine Fußgängerzone mit der Zusatzbeschilderung: "Lieferverkehr während des Ladevorgangs frei". Sollten sich darin Fahrzeuge befinden, werden diese vornotiert. Wenn die Dienstkräfte erneut (nach mindestens 20 Minuten) vor Ort sind, werden die Fahrzeuge, sofern kein Ladevorgang stattgefunden hat, gebührenpflichtig verwarnt. Eine Abschleppmaßnahme kann in der Regel nicht begründet werden, weil hierfür der Rahmen der Verhältnismäßigkeit fehlt. Nicht verhältnismäßig sind Maßnahmen, deren Zweck ebenfalls durch mildere Mittel erfüllt werden können. Zu guter Letzt gehe ich auf Ihre Frage bezüglich eines zukünftigen Vorgehens ein. Der Medienhafen wird weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten und unter Beachtung der aktuellen Einsatzlage auf die Einhaltung der Parkordnung kontrolliert. Die Dienstkräfte der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß