Falschparkeraktion "Weihnachtsgruß statt Knöllchen"
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Guten Tag,
die Kieler Nachrichten veröffentlichten gestern einen Artikel zu Ihrer Aktion, Falschparkern bis zum 31. Dezember 2023 keine Strafzettel sondern Weihnachtsgrüße auszustellen. Der Artikel ist hier zu finden: https://www.kn-online.de/lokales/rendsburg-eckernfoerde/bordesholm-falschparker-bekommen-statt-knoellchen-weihnachtsgruss-7TP6CFOLCBECPKBFIFYI5LSZPU.html (Paywall)
Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang Folgendes zu:
- Alle Unterlagen und Vermerke, die Sie im Rahmen der juristischen Bewertung dieser Aktion im Vorfeld erstellt haben bzw. die für Sie erstellt wurden und die zur Entscheidung, die Aktion durchzuführen, beigetragen haben.
- Eine Auflistung, welche Vergehen während der Aktion bußgeldfrei bleiben.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Dezember 2023
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20. Januar 2024
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