Familien und Kinder in Schwaigern
Nach Anfrage bei der Stadtverwaltung habe ich folgende Antworten bekommen. Leider wird auf meine Rückfragen nicht geantwortet daher frage ich hier erneut zu Ihren Aussagen:
Stadtverwaltung: "Schließtage der Kitas in Schwaigern: Wir planen die Schließzeiten 2021 wie in den Vorjahren. Dass es zu Änderungen kommen kann, ist ggf. möglich. Jedoch hängt das Thema Schließzeiten auch mit einer personellen Frage zusammen. Aktuell können offene Stellen sehr schwierig mit qualifizierten Fachkräften besetzt werden. Die geplanten Schließzeiten werden, bevor diese an die Elternschaft verteilt werden, vorab mit dem Elternbeirat abgestimmt. Die grundsätzliche Anzahl der Schließtage ist für alle Kitas in Schwaigern im QM-Handbuch festgelegt. Wie in den Vorjahren und auch in diesem Jahr, werde wir eine Möglichkeit finden, die Ferienbetreuung in der Schließzeit im Sommer für Familie mit Kindern ab 3 Jahren, die zwingend auf die Betreuung des/der Kindes/Kinder angewiesen sind, anzubieten."
Meine Fragen hierzu:
1. Wie läuft das Anmeldeverfahren für eine Ferienbetreuung im Kindergartenjahr 2020/2021
2. Ich bitte um eine Begründung warum Kinder unter 3 Jahren trotz Rechtsanspruch von dieser Ferienbetreuung ausgeschlossen sind.
3. Welche Gründe "zwingende Betreuungsgründe" sind.
Stadtverwaltung: "Hygieneregeln in Kitas: Jede Einrichtung bringt u.a. räumlich andere Gegebenheiten mit sich. Der Schutz aller ist im Vordergrund und die Fachkräfte in den Einrichtungen versuchen unter diesem Aspekt Regelungen für die jeweilige Einrichtung zu finden. Dies geht, wenn nicht anders möglich, auch über Vorgaben und Vorschriften hinaus. Der Blick auf die Kinder steht hier selbstverständlich an oberster Stelle bei den Entscheidungen."
Meine Anfrage hierzu:
1. Wer hat diese Hygieneregeln mit welcher Berechtigung genehmigt?
2. Wo können betroffene Eltern, die Risiko-Nutzen-Abwägung zu diesen Hygienekonzepten einsehen, wenn diese über die Verordnung und Empfehlungen des Landesgesundheitsamtes/ KVJS/ UKBW hinausgehen?
Stadtverwaltung: "Hygieneregeln an der Sonnenberg-Grundschule: Ich denke Ihnen ist bekannt, dass das Schulgelände von der Sonnenberg-Grundschule, wie auch vom SBBZ-L genutzt wird. Ab der Hauptstufe des SBBZ-L besteht seit 14.09.2020 laut Corona-VO Schulen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Deshalb ist es erforderlich, diese Schilder an sämtlichen Eingängen des Schulgeländes anzubringen. Zudem besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch an Schulen, wenn eine jahrgangsübergreifende Durchmischung der Kinder nicht vermieden werden kann. Grundsätzlich können über die Verordnung hinaus weitere Einschränkungen seitens der zuständigen Stellen individuell getroffen werden."
Meine Fragen hierzu:
1. Warum sind die Schilder nicht korrekt bezeichnet (MNB-Pflicht ab Klasse 5 und für alle Erwachsenen)?
2. Bitte nennen Sie mir die Rechtsverordnung bzw. die Handreichung des Kultusministeriums, dass eine Einschränkung über die Verordnung hinaus erlaubt ist. Auf Basis welcher Rechtsvorschrift darf eine MNB-Pflicht auch auf dem Grundschulgelände verhängt werden?
3. Bitte nennen Sie mir die Rechtsverordnung die eine MNB-Pflicht für Grundschulkinder in einer Schulbetreuung vorsieht, wenn die Gruppen nicht jahrgangsmäßig getrennt sind.
Stadtverwaltung auf Anfrage wann der Spielbereich in der Innenstadt wieder eröffnet wird "Spielbereich neben der Einkaufsstätte Willig: Dies wird aktuell intern geprüft."
Meine Anfrage:
Da bereits im Juni bei der Gemeinderatssitzung eine Prüfung in Aussicht gestellt wurde, wann ist hier mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen?
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf jeden Fall reduziert und verhindert werden sollte. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, vor allem für die Kinder, die durch das Virus deutlich weniger gefährdet sind (s. Studie des Landes BW), muss aber in jedem Fall gewährt bleiben.
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Oktober 2020
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17. November 2020
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