Familiennachzug aus Afghanistan nach Baden-Württemberg seit 2018

Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln.

Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Nicolas Chevreux
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für wie viele Personen hat Ihre Be…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Familiennachzug aus Afghanistan nach Baden-Württemberg seit 2018 [#286225]
Datum
16. August 2023 08:58
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln. Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 286225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286225/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Nachricht vom 16. August 2023 Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. August 2023…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Nachricht vom 16. August 2023
Datum
1. September 2023 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,9 KB


Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. August 2023. Eine Statistik zu Ihrer Frage "Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß § 27 bis § 32, § 36 und § 36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt?" liegt dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg nicht vor. Auch wird keine Statistik geführt, wie viele Aufenthaltstitel gemäß § 28 bis § 36a durch die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg an Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit seit dem Jahr 2018 erteilt wurden. Aufgrund der vorhandenen Ausländerzentralregister-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können wir Ihnen jedoch die Anzahl der Aufenthaltstitel nach den §§ 28 bis 36a AufenthG für afghanische Staatsangehörige in Baden-Württemberg zu den Stichtagen 31.12.2017, 31.12.2018, 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021, 31.12.2022 sowie 31.07.2023 in der nachfolgenden Tabelle übermitteln. Aufenthaltstitel für afghanische Staatsangehörige zum Stichtag zum 31.12.: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 31.07.2023 § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG 104 105 111 109 116 126 130 § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG 30 26 29 23 29 36 41 § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG 127 139 145 143 154 163 173 § 30 AufenthG 86 94 120 120 143 184 236 § 32 AufenthG 109 147 165 170 200 236 280 § 36 Abs. 1 AufenthG 0 0 0 0 0 0 0 § 36 Abs. 2 AufenthG 0 0 0 1 1 1 3 § 36a AufenthG 0 0 7 4 19 42 49 Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Rückruf: Ihre Nachricht vom 16. August 2023 Buder, Janka (JUM) möchte die Nachricht "Ihre Nachricht vom 16. A…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Rückruf: Ihre Nachricht vom 16. August 2023
Datum
1. September 2023 13:28
Status
Buder, Janka (JUM) möchte die Nachricht "Ihre Nachricht vom 16. August 2023" zurückrufen.

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Nachricht vom 16. August 2023 Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. August 2023…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Nachricht vom 16. August 2023
Datum
1. September 2023 13:29
Status
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32,8 KB
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4,9 KB


Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. August 2023. Eine Statistik zu Ihrer Frage "Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß § 27 bis § 32, § 36 und § 36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt?" liegt dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg nicht vor. Auch wird keine Statistik geführt, wie viele Aufenthaltstitel gemäß § 28 bis § 36a durch die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg an Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit seit dem Jahr 2018 erteilt wurden. Aufgrund der vorhandenen Ausländerzentralregister-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können wir Ihnen jedoch die Anzahl der Aufenthaltstitel nach den §§ 28 bis 36a AufenthG für afghanische Staatsangehörige in Baden-Württemberg zu den Stichtagen 31.12.2017, 31.12.2018, 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021, 31.12.2022 sowie 31.07.2023 in der nachfolgenden Tabelle übermitteln. Aufenthaltstitel für afghanische Staatsangehörige zum Stichtag zum 31.12.: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 31.07.2023 § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG 104 105 111 109 116 126 130 § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG 30 26 29 23 29 36 41 § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG 127 139 145 143 154 163 173 § 30 AufenthG 86 94 120 120 143 184 236 § 32 AufenthG 109 147 165 170 200 236 280 § 36 Abs. 1 AufenthG 0 0 0 0 0 0 0 § 36 Abs. 2 AufenthG 0 0 0 1 1 1 3 § 36a AufenthG 0 0 7 4 19 42 49 Mit freundlichen Grüßen