Familiennachzug aus Afghanistan nach Bayern seit 2018

Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln.

Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Nicolas Chevreux
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für wie viele Personen hat Ihre Be…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Familiennachzug aus Afghanistan nach Bayern seit 2018 [#286228]
Datum
16. August 2023 09:16
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln. Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 286228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286228/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Chevreux, zu Ihrer u. a. Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zwar hat nach Art. …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Familiennachzug aus Afghanistan nach Bayern seit 2018 [#286228]
Datum
17. August 2023 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Chevreux, zu Ihrer u. a. Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zwar hat nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG grundsätzlich jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird und bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Ein entsprechendes berechtigtes Interesse wurde von Ihnen jedoch nicht schlüssig und substantiiert dargelegt. Ein Anspruch auf Zugang ergibt sich auch nicht aus Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayUIG, da es sich bei den angefragten Daten nicht um „Umweltinformationen“ im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayUIG handelt. Ebensowenig besteht ein Anspruch auf Zugang aus § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG, da Informationen betreffend Aufenthaltstitel zum Familiennachzug keinem der in § 2 Abs. 1 VIG abschließend geregelten Anspruchsgegenstände unterfallen. Im Übrigen liegen uns zu den von Ihnen angefragten Daten keine Zahlen vor. Die von Ihnen begehrten Informationen liegen beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) nicht in aufbereiteter Form vor. Da eine statistische Erfassung durch das StMI nicht stattfindet, wäre für eine entsprechende Aufbereitung ein unverhältnismäßig hoher Aufwand notwendig und dies würde mehrere Monate Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Damit steht der personelle und sachliche Einsatz in keinem Verhältnis zum möglichen Auskunftsinteresse. Wir verweisen hierzu auf Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG. Mit freundlichen Grüßen