Familiennachzug aus Afghanistan nach Berlin seit 2018

Für wie viele Personen hat Ihre Behörde seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln.

Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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Nicolas Chevreux
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für wi…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Familiennachzug aus Afghanistan nach Berlin seit 2018 [#285966]
Datum
12. August 2023 10:05
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wie viele Personen hat Ihre Behörde seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln. Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 285966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285966/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Landesamt für Einwanderung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. August 2023 10:05
Status
Warte auf Antwort

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Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrter Herr Chevreux, Ihre Anfrage nach dem IFG beantworte ich wie folgt: 1. Für wie viele Persone…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
AW: Familiennachzug aus Afghanistan nach Berlin seit 2018 [#285966]
Datum
14. August 2023 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Chevreux, Ihre Anfrage nach dem IFG beantworte ich wie folgt: 1. Für wie viele Personen hat Ihre Behörde seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln. Eine statistische Erfassung differenziert nach Aufenthaltszweck und Empfangsvertretung erfolgt in meiner Behörde nicht. Im angefragten Zeitraum ergingen im Visumverfahren für afghanische Staatsangehörige für alle Einreise- und Aufenthaltszwecke die nachfolgend dargestellten positiven Stellungnahmen: · 2018: 117 Zustimmungen · 2019: 115 Zustimmungen · 2020: 69 Zustimmungen · 2021: 102 Zustimmungen · 2022: 196 Zustimmungen · 2023: 156 Zustimmungen (Stand 14.08.2023) 2. Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG). Eine statistische Erfassung der Erteilungszahlen von Aufenthaltstiteln bezogen auf die Staatsangehörigkeit erfolgt in meiner Behörde nicht. Mit freundlichen Grüßen