Familiennachzug aus Afghanistan nach Brandenburg seit 2018

Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln.

Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
  • Kosten dieser Information:
    51,00 Euro
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Nicolas Chevreux
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Familiennachzug aus Afghanistan nach Brandenburg seit 2018 [#286029]
Datum
13. August 2023 15:10
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln. Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 286029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286029/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Chevreux, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem AIG. Hierzu teile ich Ih…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: Familiennachzug aus Afghanistan nach Brandenburg seit 2018 [#286029]
Datum
15. August 2023 12:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Chevreux, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem AIG. Hierzu teile ich Ihnen zunächst Folgendes mit: Das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) erteilt keine Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren. Im Visumverfahren zum Familiennachzug werden ausschließlich die kommunalen Ausländerbehörden beteiligt. Aus diesem Grund liegen dem MIK keine statistischen Zahlen vor. Das MIK führt auch keine Statistik über die durch die kommunalen Ausländerbehörden erteilten Aufenthaltserlaubnisse. Daher kann das MIK Ihnen auch zu Ihrer zweiten Frage keine Auskunft im Sinne Ihrer Fragestellung geben. Sie können jedoch Auskunft darüber erhalten, wie viele afghanische Staatsangehörige jeweils zum Stichtag 31.12. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug waren (aufgeschlüsselt nach Jahr und Rechtsgrundlage). Für die Erarbeitung einer entsprechenden Übersicht werden nach Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) Tarifstelle 1.2.1 Gebühren in Höhe von 51 Euro fällig. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Übersendung einer Statistik, wie vorgenannt dargestellt, wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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Nicolas Chevreux
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#286029] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Familie…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#286029]
Datum
16. August 2023 09:01
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Familiennachzug aus Afghanistan nach Brandenburg seit 2018“ (13.08.2023, #286029) zurück. Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux