Familiennachzug aus Afghanistan nach Hessen seit 2018

Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln.

Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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Nicolas Chevreux
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für wie viele Personen hat Ihre B…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Familiennachzug aus Afghanistan nach Hessen seit 2018 [#286031]
Datum
13. August 2023 15:12
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln. Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 286031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286031/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/034 Sehr geehrter Herr Chevreux, mit E-Mail vom 13. August 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 …
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Familiennachzug aus Afghanistan nach Hessen seit 2018 [#286031]
Datum
28. August 2023 15:49
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-23/034 Sehr geehrter Herr Chevreux, mit E-Mail vom 13. August 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen Auskunft zu erteilen auf Fragen zu den seit dem Jahr 2018 erteilten Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit. Frage 1 Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln. Antwort: Die mit Frage 1 gewünschten Informationen sind im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nicht verfügbar. Die Ausländerbehörden erteilen die Visumzustimmungen im Rahmen des von den Antragstellern bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung betriebenen Visumverfahrens. Im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport wird dazu keine Statistik geführt. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 85 Abs. 1 Satz 1 HDSIG nur, soweit die informationspflichtige Stelle über die begehrten Informationen verfügt. Ihr Antrag wird in Bezug auf Frage 1 abgelehnt. Ob das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland als für die Auslandsvertretungen verantwortliches Ministerium über entsprechende Statistiken verfügt, ist hier nicht bekannt. Frage 2 Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG). Antwort: Über die Zahl der nach §28 bis §36a AufenthG erteilten Aufenthaltstitel führt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport keine eigene Statistik. Zur Verfügung stehen die Bestandsdaten für das Land Hessen aus dem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführten Ausländerzentralregister. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Verlaufsstatistik, die die tatsächlichen Zuzüge des betreffenden Personenkreises zuverlässig abbildet, sondern um eine reine Bestandsstatistik, die die Anzahl der Personen des entsprechenden Personenkreises zum jeweiligen Jahresende darstellt. Die Bestandszahlen für die Jahre 2018 bis 2023 (Stand 30. Juni 2023) sind den in der Anlage enthaltenen Tabellen zu entnehmen. Soweit Sie mit Frage 2 darüber hinausgehende Informationen begehren, wird der Antrag nach § 85 Abs. 1 Satz 1 HDSIG abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Chevreux
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort. Um Missverständnissen vorzubeugen: Verstehe ich…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
AW: Familiennachzug aus Afghanistan nach Hessen seit 2018 [#286031]
Datum
31. August 2023 09:46
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort. Um Missverständnissen vorzubeugen: Verstehe ich Sie richtig, dass sich die Zahlen im Anhang auf den gesamten Bund beziehen, und nicht nur auf Hessen? Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 286031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286031/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/034 Sehr geehrter Herr Chevreux, die Zahlen in den bereitgestellten Statistiken zum Familie…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Familiennachzug aus Afghanistan nach Hessen seit 2018 [#286031]
Datum
18. September 2023 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-23/034 Sehr geehrter Herr Chevreux, die Zahlen in den bereitgestellten Statistiken zum Familiennachzug von Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit ziehen sich nur auf Hessen. Dargestellt ist lediglich der Nachzug zu in Hessen bereits wohnhaften Personen und nicht der bundesweite Familiennachzug dieses Personenkreises. Mit freundlichen Grüßen