Familiennachzug aus Afghanistan nach Nordrhein-Westphalen seit 2018

Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln.

Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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Nicolas Chevreux
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fü…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Familiennachzug aus Afghanistan nach Nordrhein-Westphalen seit 2018 [#286030]
Datum
13. August 2023 15:11
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wie viele Personen hat Ihre Behörde (oder Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich) seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln. Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 286030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286030/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag Familiennachzug aus Afghanistan nach Nordrhein-Westphalen seit 2018 [#286030]
Datum
14. August 2023 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). § 4 Abs. 1 IFG NRW stellt auf in der angerufenen Behörde (in Ihrem Fall Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen) vorhandene Informationen ab. Eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen im Ministerium des Innern nicht vor, da es nicht für Flüchtlingsfragen zuständig ist. Bitte wenden Sie sich ggf. an das 2022 gegründete Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI), das Rechtsnachfolger des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) ist. Mit freundlichen Grüßen

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Nicolas Chevreux
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#286030] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Familie…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#286030]
Datum
14. August 2023 19:54
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Familiennachzug aus Afghanistan nach Nordrhein-Westphalen seit 2018“ (13.08.2023, #286030) zurück. Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux