Guten Tag Nicolas Chevreux,
wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag auf Zugang zu den Ihnen erbetenen Informationen von uns abgelehnt wurde.
Zum Sachverhalt:
Sie beantragen über die Plattform "Frag den Staat" Informationen zum Familiennachzug aus Afghanistan nach Schleswig-Holstein. Konkret beantragen Sie Daten zu Visumsverfahren und erteilten Aufenthaltstiteln aufgeschlüsselt nach Jahren, Empfangsbotschaften und Rechtsgrundlagen. Sie berufen sich auf das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH). Mit dem Antrag begehren Sie Zugang zu den im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) vorhandenen Informationen.
Rechtliche Erwägungen:
Das MSJFSIG ist für die Erteilung der Auskunft nicht zuständig. Es ist zwar richtig, dass das MSJFSIG grundsätzlich eine informationspflichtige Stelle in Sachen des § 2 Abs. 3 IZG-SH ist. Das MSJFSIG verfügt jedoch nicht über die von Ihnen beantragten Informationen. Die von Ihnen konkret angefragten Daten sind beim MSJFSIG nicht vorhanden. Die Daten werden auch nicht an anderer Stelle für das MSJFSIG im Sinne des § 2 Abs. 5 IZG-SH bereitgehalten.
Hinweise:
Zuständig für Ihren Antrag sind die Zuwanderungsbehörden aus Schleswig-Holstein. Diese können Sie unter den folgenden Adressen kontaktieren:
<
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Eine Weiterleitung Ihres Antrages hat nicht stattgefunden, da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) des Landes Schleswig-Holstein einzulegen. Der Widerspruch kann:
· schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) des Landes Schleswig-Holstein oder durch eine
· De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erhoben werden.
Informationen zum Datenschutz und Ihren Datenschutzrechten finden Sie hier<
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/Service/Impressum/Datenschutzhinweise/Informationen_zum_Datenschutz.html>.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen