Familiennachzug aus Afghanistan nach Schleswig-Holstein seit 2018

Für wie viele Personen hat Ihre Behörde seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln.

Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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Nicolas Chevreux
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für wie viele Personen hat Ihre Behör…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Familiennachzug aus Afghanistan nach Schleswig-Holstein seit 2018 [#285967]
Datum
12. August 2023 10:07
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wie viele Personen hat Ihre Behörde seit 2018 Zustimmungen in Familiennachzugsverfahren (gemäß §27 bis §32, §36 und §36a AufenthG) von Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit erteilt? Bitte nach Jahr und Empfangsbotschaft aufschlüsseln. Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §28 bis §36a wurden in Ihrem Zuständigkeitsgebiet an Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit seit 2018 ausgestellt? Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage aufschlüsseln (§28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §30, §32, §36 Abs. 1, §36 Abs. 2 und §36a AufenthG).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 285967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285967/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Guten Tag Nicolas Chevreux, wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag auf Zugang zu den Ihnen erbet…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Familiennachzug aus Afghanistan nach Schleswig-Holstein seit 2018 [#285967]
Datum
16. August 2023 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,0 KB


Guten Tag Nicolas Chevreux, wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag auf Zugang zu den Ihnen erbetenen Informationen von uns abgelehnt wurde. Zum Sachverhalt: Sie beantragen über die Plattform "Frag den Staat" Informationen zum Familiennachzug aus Afghanistan nach Schleswig-Holstein. Konkret beantragen Sie Daten zu Visumsverfahren und erteilten Aufenthaltstiteln aufgeschlüsselt nach Jahren, Empfangsbotschaften und Rechtsgrundlagen. Sie berufen sich auf das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH). Mit dem Antrag begehren Sie Zugang zu den im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) vorhandenen Informationen. Rechtliche Erwägungen: Das MSJFSIG ist für die Erteilung der Auskunft nicht zuständig. Es ist zwar richtig, dass das MSJFSIG grundsätzlich eine informationspflichtige Stelle in Sachen des § 2 Abs. 3 IZG-SH ist. Das MSJFSIG verfügt jedoch nicht über die von Ihnen beantragten Informationen. Die von Ihnen konkret angefragten Daten sind beim MSJFSIG nicht vorhanden. Die Daten werden auch nicht an anderer Stelle für das MSJFSIG im Sinne des § 2 Abs. 5 IZG-SH bereitgehalten. Hinweise: Zuständig für Ihren Antrag sind die Zuwanderungsbehörden aus Schleswig-Holstein. Diese können Sie unter den folgenden Adressen kontaktieren: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Eine Weiterleitung Ihres Antrages hat nicht stattgefunden, da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) des Landes Schleswig-Holstein einzulegen. Der Widerspruch kann: · schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) des Landes Schleswig-Holstein oder durch eine · De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erhoben werden. Informationen zum Datenschutz und Ihren Datenschutzrechten finden Sie hier<https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/Service/Impressum/Datenschutzhinweise/Informationen_zum_Datenschutz.html>. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen