Familienzuschlag für kinderreiche Beamte; Reaktion auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Rechtslage in NRW

falls bereits vorhanden, Entwurf eines besoldungsrechtlichen Gesetzes zur Anpassung der Familienzuschläge für kinderreiche Bundesbeamte an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17, 2 BvL 7/17) zur entsprechenden Altrechtslage in Nordrhein-Westfalen. Oder anderenfalls Auskunft über den Stand dieser Angelegenheit (vgl. insoweit das einschlägige Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14.06.2021 (Az.: D3 - 30200/178#6, dort Ziffer I., juris-Fundstelle: https://www.juris.de/perma?d=VVBU-VVBU000085379 ) Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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Thomas Elbel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: falls bereits vor…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Thomas Elbel
Betreff
Familienzuschlag für kinderreiche Beamte; Reaktion auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Rechtslage in NRW [#264085]
Datum
25. November 2022 09:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
falls bereits vorhanden, Entwurf eines besoldungsrechtlichen Gesetzes zur Anpassung der Familienzuschläge für kinderreiche Bundesbeamte an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17, 2 BvL 7/17) zur entsprechenden Altrechtslage in Nordrhein-Westfalen. Oder anderenfalls Auskunft über den Stand dieser Angelegenheit (vgl. insoweit das einschlägige Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14.06.2021 (Az.: D3 - 30200/178#6, dort Ziffer I., juris-Fundstelle: https://www.juris.de/perma?d=VVBU-VVBU000085379 ) Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Elbel Anfragenr: 264085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264085/ Postanschrift Thomas Elbel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Elbel

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Die Umsetzung der Rsp. des BVerfG zur Höhe der Familienzuschläge für kinderreiche Beamte in NRW ist für den Bund S…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Familienzuschlag für kinderreiche Beamte; Reaktion auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Rechtslage in NRW
Datum
8. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Umsetzung der Rsp. des BVerfG zur Höhe der Familienzuschläge für kinderreiche Beamte in NRW ist für den Bund Stand Dezember 2022 noch nicht abgeschlossen. Es wird ein Gesetzesentwurf erarbeitet, der dann noch der Ressorabstimmung und des Beschlusses durch den Bundestag bedarf.