Familienzuschlag Kosten pro Jahr in NRW

Die jährlichen Kosten in NRW für Familienzuschläge von 2015-2022 (wenn möglich 2023), die an Beamte in NRW ausgeschüttet wurden (in Mio. € / Jahr).
Wenn möglich aufgeteilt nach Art des Familienzuschlags sowie der Gehaltsstruktur/Besoldungsstufe der beziehenden Beamten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
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Peter Schmitz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Schmitz
Betreff
Familienzuschlag Kosten pro Jahr in NRW [#290253]
Datum
15. Oktober 2023 21:47
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die jährlichen Kosten in NRW für Familienzuschläge von 2015-2022 (wenn möglich 2023), die an Beamte in NRW ausgeschüttet wurden (in Mio. € / Jahr). Wenn möglich aufgeteilt nach Art des Familienzuschlags sowie der Gehaltsstruktur/Besoldungsstufe der beziehenden Beamten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Schmitz Anfragenr: 290253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290253/
Mit freundlichen Grüßen Peter Schmitz
Peter Schmitz
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Familienzuschlag Kosten pro Jahr in NRW“ vom 15.10.2023 (#290253) …
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Schmitz
Betreff
AW: Familienzuschlag Kosten pro Jahr in NRW [#290253]
Datum
18. November 2023 13:51
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Familienzuschlag Kosten pro Jahr in NRW“ vom 15.10.2023 (#290253) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Schmitz
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW: "Familienzuschlag Kosten pro Jahr" Sehr geehrter …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Familienzuschlag Kosten pro Jahr in NRW [#290253]
Datum
21. November 2023 15:03
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,1 KB


Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW: "Familienzuschlag Kosten pro Jahr" Sehr geehrter Herr Schmitz, als für die Zahlbarmachung von Familienzuschlägen im Sinne des Landesbesoldungsgesetzes NRW (LBesG) zuständige Behörde danke ich im Namen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW für Ihre o. g. Anfrage. Gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW soll die Beantwortung Ihrer Anfrage spätestens innerhalb eines Monates nach Antragstellung erfolgen. Für die Darlegung einer adäquaten Auswertung der angeforderten Daten wird die Frist bis zum Ablauf des Jahres 2023 verlängert. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfragenr: 290253 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW:„Familienzuschlag Kosten pro Jahr“ Sehr geeh…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfragenr: 290253 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW:„Familienzuschlag Kosten pro Jahr“
Datum
28. Dezember 2023 10:30
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,1 KB


Sehr geehrter Herr Schmitz, zunächst bedanke ich mich für die konkludent gewährte Fristverlängerung zur Ermittlung des angeforderten Datenbestandes. Sie baten um Mitteilung, in welcher Höhe Kosten für die Zahlung des Familienzuschlages i.S.d. § 42 LBesG NRW in den Jahren von 2015 bis einschließlich 2023 seitens des Landes Nordrhein-Westfalen aufgewendet wurden. In der folgenden Aufstellung werden der Familienzuschlag der Stufe 1 i.S.d. § 43 Abs. 1 LBesG NRW (FZ1) und der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag (KFZ) i.S.d. § 43 Abs. 2 ff. LBesG NRW als Summe für das jeweilige Jahr dargestellt: 2015 FZ1: 205.182.980,28 EUR KFZ: 237.211.313,84 EUR 2016 FZ1: 207.732.804,55 EUR KFZ: 242.766.295,86 EUR 2017 FZ1: 219.715.016,60 EUR KFZ: 264.267.914,68 EUR 2018 FZ1: 225.552.864,54 EUR KFZ: 277.848.664,53 EUR 2019 FZ1: 233.278.301,23 EUR KFZ: 292.702.401,76 EUR 2020 FZ1: 241.190.419,36 EUR KFZ: 309.663.471,36 EUR 2021 FZ1: 244.674.406,60 EUR KFZ: 398.165.241,43 EUR 2022 FZ1: 245.495.268,89 EUR KFZ: 825.837.299,30 EUR 2023 (Januar bis November) FZ1: 235.938.028,34 EUR KFZ: 799.419.013,70 EUR Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Besoldungsgruppen kann Ihnen seitens des LBV NRW leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schmitz
AW: Anfragenr: 290253 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW:„Familienzuschlag Kosten pro Jahr“ [#290…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Schmitz
Betreff
AW: Anfragenr: 290253 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW:„Familienzuschlag Kosten pro Jahr“ [#290253]
Datum
6. Januar 2024 12:28
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke für die Zusendung der Informationen. Können Sie noch erklären, warum eine Aufschlüsselung nach Besoldungsgruppen nicht möglich ist? Mit freundlichen Grüßen Peter Schmitz Anfragenr: 290253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290253/

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfragenr. 290253 - Ihre ergänzende Nachfrage vom 06.01.2024 Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer o.g. Nachfrage…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfragenr. 290253 - Ihre ergänzende Nachfrage vom 06.01.2024
Datum
8. Januar 2024 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,1 KB


Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer o.g. Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass die gewünschte Aufschlüsselung in Ermangelung geeigneter technischer Möglichkeiten nicht erfolgen kann. Für eine Auswertung dieser Größenordnung - hunderttausende Zahlfälle pro Jahr - unter Berücksichtigung spezieller personenbezogener Merkmale bedarf es hier nicht vorhandener Datenauswertungs-Tools. Mit freundlichen Grüßen