Fangnetze

Welche Akten i.S.v. §3 IFG Berlin liegen Ihnen zu den Fangnetzen im Bereich der Blöcke G-K vor? Bitte übersenden Sie mir eine Auflistung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche…
An Olympiastadion Berlin GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fangnetze [#306782]
Datum
19. April 2024 16:20
An
Olympiastadion Berlin GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Akten i.S.v. §3 IFG Berlin liegen Ihnen zu den Fangnetzen im Bereich der Blöcke G-K vor? Bitte übersenden Sie mir eine Auflistung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306782/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Olympiastadion Berlin GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> die Olympiastadion Berlin GmbH unterliegt nicht dem Berliner Informations…
Von
Olympiastadion Berlin GmbH
Betreff
WG: Fangnetze [#306782]
Datum
24. April 2024 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Olympiastadion Berlin GmbH unterliegt nicht dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Aus Ihrer Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Olympiastadion Berlin GmbH befindet sich zu 100% im Besitz des Landes Berlin. Eigenbetriebe des La…
An Olympiastadion Berlin GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Fangnetze [#306782]
Datum
25. April 2024 19:39
An
Olympiastadion Berlin GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Olympiastadion Berlin GmbH befindet sich zu 100% im Besitz des Landes Berlin. Eigenbetriebe des Landes sind nach § 2 (1) IFG Berlin zur Beantwortung verpflichtet. Ich bitte Sie daher, diesem nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306782/

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Olympiastadion Berlin GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> die Olympiastadion Berlin GmbH befindet sich zu 100 % im Besitz des Lande…
Von
Olympiastadion Berlin GmbH
Betreff
WG: WG: Fangnetze [#306782]
Datum
26. April 2024 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Olympiastadion Berlin GmbH befindet sich zu 100 % im Besitz des Landes Berlin, jedoch privatrechtlich organisiert. Es handelt sich im rechtlichen Sinne nicht um einen Eigenbetrieb und es werden keine hoheitlichen Aufgaben übernommen. Eine Auskunftspflicht besteht daher nicht. Mit freundlichen Grüßen