Fassaden streichen

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

Wir haben eine Einfamilienhaus mit Garten in Worms. Wenn wir die Fassade streichen wollen, brauchen wir ein Genehmigung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Diana Alexandra Fuior
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir haben…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
Diana Alexandra Fuior
Betreff
Fassaden streichen [#174642]
Datum
20. Januar 2020 14:52
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir haben eine Einfamilienhaus mit Garten in Worms. Wenn wir die Fassade streichen wollen, brauchen wir ein Genehmigung?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Diana Alexandra Fuior Anfragenr: 174642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174642
Mit freundlichen Grüßen Diana Alexandra Fuior
Stadtverwaltung Worms
Sehr geehrte Frau Fuior, Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung weitergeleitet an die A…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Fassaden streichen [#174642]
Datum
20. Januar 2020 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Fuior, Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung weitergeleitet an die Abt. Stadtplanung und Bauaufsicht im Bereich 6 Planen und Bauen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Worms
Sehr geehrte Frau Fuior, grundsätzlich gilt § 62 (2) LBauO, wonach der Anstrich genehmigungsfrei ist. Allerdings …
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
WG: Fassaden streichen [#174642]
Datum
20. Januar 2020 15:47
Status
Sehr geehrte Frau Fuior, grundsätzlich gilt § 62 (2) LBauO, wonach der Anstrich genehmigungsfrei ist. Allerdings gibt es abweichend von diesem Grundsatz Bereiche, wo doch eine Genehmigung notwendig ist. Um dies beurteilen zu können, müssten wir allerdings wissen, wo das Gebäude steht. Dies konnte ich Ihrer E-Mail nicht entnehmen. Rufen Sie doch bitte im Vorzimmer der Bauaufsicht an (Frau Krell oder Frau Müller, 06241/853-6101), Sie werden dann an den zuständigen Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin weiterverbunden. Mit freundlichen Grüßen