FC Bayern / Nachtflugverbot

- Unterlagen zu der verweigerten Startgenehmigung für QR7402 am 05.02.2021 (FC Bayern vgl. Pressemitteilung vom 06.02.2021)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    85,60 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FC Bayern / Nachtflugverbot [#211488]
Datum
7. Februar 2021 14:07
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zu der verweigerten Startgenehmigung für QR7402 am 05.02.2021 (FC Bayern vgl. Pressemitteilung vom 06.02.2021)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211488/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag zur Übersendung von Unterlagen zu der verweigerten Startgenehmigung für Q…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
WG: FC Bayern / Nachtflugverbot [#211488]
Datum
8. Februar 2021 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag zur Übersendung von Unterlagen zu der verweigerten Startgenehmigung für QR7402 am 05.02.2021 ist hier eingegangen. Ich habe Ihren Antrag an die zuständige Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FC Bayern / Nachtflugverbot“ vom 07.02.2021 (#2…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: FC Bayern / Nachtflugverbot [#211488]
Datum
10. März 2021 04:55
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FC Bayern / Nachtflugverbot“ vom 07.02.2021 (#211488) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211488/
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihren Auskunftsantrag über das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung erh…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
WG: FC Bayern / Nachtflugverbot [#211488]
Datum
10. März 2021 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihren Auskunftsantrag über das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung erhalten. Zunächst bitte ich Sie, die etwas verzögerte Antwort zu entschuldigen. Sie fragen nach den Unterlagen zu der verweigerten Startgenehmigung für QR7402 am 05.02.2021. Für die Startgenehmigung, also für die konkrete Luftverkehrskontrollfreigabe, die den Luftfahrtzeugführer zum Startvorgang berechtigt, ist die DFS GmbH als Flugsicherungsorganisation zuständig. Zu dem Freigabevorgang der Flugsicherung für die von Ihnen angeführte Flugbewegung liegen der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (LuBB) keine Unterlagen vor. Ich habe Ihre Anfrage der DFS zugeleitet. Aus Sicht der LuBB als für den Flughafen Berlin Brandenburg zuständige Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde kann für den Flug QR7402 am 05.02.2021 allein die Information gegeben werden, dass dieser entsprechend Abschnitt XI Nr. 4 lit. b der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg lediglich bis 24:00 Uhr Ortszeit starten durfte. Mit freundlichen Grüßen
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr [geschwärzt], ihre Mail bezüglich des oben genannten Betreffs ist seitens der Luftfahrtbehörde Berlin Brand…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
FC Bayern / Nachtflugverbot [#211488]
Datum
11. März 2021 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], ihre Mail bezüglich des oben genannten Betreffs ist seitens der Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg an den Tower Berlin weitergeleitet worden. Die von ihnen genannten Rechtsgrundlagen für ihre Anfrage sind auf die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH nicht anwendbar. Unabhängig davon legen wir ihre Anfrage als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes aus. Wegen Zeitablauf (Ereignis liegt mehr als 30 Tage zurück) und gesetzlich vorgesehener Speicherfristen liegen uns nur noch wenige Informationen zu dem von Ihnen angesprochenen Flug vor. Diese weisen dennoch lückenlos nach, dass der genannte Flug nicht mehr vor Beginn der Nachtflugbeschränkungen hätte starten können. Leider ist es uns nicht möglich, diese Daten - wie gewünscht - zu übersenden. Die betreffenden Informationen lassen sich jedoch in der DFS-Niederlassung in Schönefeld (Business Hub, Mittelstraße 5-5a) einsehen. Gerne können sie diesbezüglich einen Termin mit mir vereinbaren. In diesem Zusammenhang müssen wir darauf hinweisen, dass im Fall der Auskunftserteilung - in Abhängigkeit von dem für die Bearbeitung angefallenen Verwaltungsaufwand - durch die DFS auf Grundlage des IFG in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Verwaltungsgebühren festgesetzt werden können. Eine Auskunft zu deren Höhe ist uns leider vor Beantwortung der konkreten Anfrage nicht möglich. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Bereich VR/R, Am DFS-Campus 10, 63225 Langen erheben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Leiter Tower Berlin DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Mittelstraße 5-5a 12529 Schönefeld [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Am DFS-Campus D - 63225 Langen Tel.: +49-(0)6103-707-0 Sitz der Gesellschaft: Langen/Hessen Zuständiges Registergericht: AG Offenbach am Main, HRB 34977 Vorsitzende des Aufsichtsrats: Dr. Tamara Zieschang Geschäftsführer: Dr. Kerstin Böcker, Dirk Mahns, Friedrich-Wilhelm Menge Internet: http://www.dfs.de
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in vielen Dank für die Informationen. Eine persönliche Einsichtnahme ist mir auf Grund der En…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FC Bayern / Nachtflugverbot [#211488]
Datum
11. März 2021 16:11
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in vielen Dank für die Informationen. Eine persönliche Einsichtnahme ist mir auf Grund der Entfernung nicht möglich. Mich würde jedoch interessieren, wieso eine Übersendung nicht möglich ist? So ist gem. § 1 Abs. 2 S. 2 IFG eine Verweigerung der gewünschten Auskunftsart nur aus wichtigem Grund möglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211488/
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in vielen Dank, ich bin inzwischen mit der DFS im Kontakt. Jedoch wundert es mich, dass beim…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FC Bayern / Nachtflugverbot [#211488]
Datum
11. März 2021 16:24
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in vielen Dank, ich bin inzwischen mit der DFS im Kontakt. Jedoch wundert es mich, dass beim LBV, bzw. MIL Brandburg keine Informationen vorliegen, wenn durch das MIL eine Pressemitteilung veröffentlicht wurde. Insbesondere der gestellte Antrag auf Ausnahmegenehmigung müsste doch von einer dieser Behörden bearbeitet worden sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211488/
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr Antragsteller/in danke für die Nachricht. Insbesondere datenschutzrechtliche Gründe lassen eine Übersendung …
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: EXT:AW: FC Bayern / Nachtflugverbot [#211488]
Datum
23. März 2021 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in danke für die Nachricht. Insbesondere datenschutzrechtliche Gründe lassen eine Übersendung der noch vorhandenen, unbearbeiteten Daten aus den operativen Bodenlagesystemen bzw. der Flugfunkaufzeichnung leider nicht zu. Eine Extraktion der maßgeblichen Informationen aus den entsprechenden Systemen, aus denen sich dann die Umstände des verspäteten Starts des betreffenden Fluges ergeben, erfordert vss. Aufwendungen von ca. 2 Stunden Arbeitszeit, was zu einer Gebührenhöhe von rund 120 Euro führen würde. Sofern Sie bereit sind, diese Gebühren zu tragen, teilen Sie mir dies bitte mit. Sie erhalten dann innerhalb der gesetzlichen Frist die gewünschten Informationen. Gerne bestätige ich Ihnen aber schon vorab, dass bei dem entsprechenden Flug am 05.02.20212 ein Verstoß gegen die am Flughafen BER geltenden Nachflugbeschränkungen drohte, keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle vorlag und daher die begehrte Startfreigabe aus rechtlichen Gründen und wegen Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht erteilt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr Antragsteller/in wenn Sie nach einem Ausnahmeantrag fragen und nicht nach der Startfreigabe, kann ich Ihnen …
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
AW: FC Bayern / Nachtflugverbot [#211488]
Datum
26. März 2021 11:54
Status
Sehr Antragsteller/in wenn Sie nach einem Ausnahmeantrag fragen und nicht nach der Startfreigabe, kann ich Ihnen mitteilen, dass Qatar Airways am 29.01.2021 für Flugbewegungen vom 05. Auf den 06. Februar einen Ausnahmeantrag gestellt hatte. Dieser wurde am 03.02.2021 nach Anhörung durch die LuBB zurückgenommen. In der frühen Nacht am 06.02.2021 nach Eintreten der Flugbetriebsbeschränkungszeiten um 00:00 Uhr wurde seitens Qatar Airways erneut ein Antrag auf Genehmigung eines Starts innerhalb der Flugbetriebsbeschränkungszeiten gestellt. Dieser wurde abgelehnt, da kein ausreichendes und die Interessen der Anwohner überwiegendes öffentliches Interesse dargelegt werden konnte. Soweit Sie den Verwaltungsvorgang einsehen möchten, wird Ihnen Der Zugang zu dem Verwaltungsvorgang in der LuBB grundsätzlich gewährt. Aus Datenschutzgründen müssen Teile des Vorgangs jedoch zunächst geschwärzt werden. Dies ist mit Kosten für den Verwaltungsaufwand verbunden. Sollten Sie die Möglichkeit der Akteneinsicht vor Ort in den Räumen der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde in Schönefeld wahrnehmen wollen, bitte ich Sie, einen Termin in der LuBB unter der Nummer (03342) 4266 4125 (Frau Kegel) zu vereinbaren. Vor Ort können Sie dann auch gegen Gebühr Kopien des Vorgangs oder von Teilen davon fertigen lassen. Alternativ kann Ihnen auch Einsicht dadurch gewährt werden, dass Ihnen gescannte Kopien übermittelt werden. Wegen des Umfangs bietet sich ein Versand auf Datenträger an. Sollten Sie die Möglichkeit der Zusammenstellung eines Datenträgers wählen, werden gemäß der Tarifstelle 2.3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg vom 23. Mai 2007 (GVBl. II/07, S. 130 - BbgUIGGebO) für die Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern Auslagen erhoben. Diese betragen für die ersten 50 Seiten 0,50 Euro je Seite und für jede weitere Seite 0,15 Euro. Gemäß der Tarifstelle 2.3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BbgUIGGebO werden aufgrund des außergewöhnlichen Aufwands zur Zusammenstellung der Unterlagen und der Aussonderung der Daten Gebühren in Höhe von 85,60 € (Anzahl der gescannten Seiten (34,60 €) + Stundensatz einer Beschäftigten im mittleren Dienst (51 €)) angesetzt. Mit freundlichen Grüßen