Fehlalarme an Schulen

Anfrage an: Feuerwehr Hamburg

Liste von Einsätze wegen fehlerhaften automatischen Alarmen von Schulen und die daraus folgenden Kosten, aufgeschlüsselt nach Schule, falls nicht vorhanden nach Bezirk.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Feuerwehr Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlalarme an Schulen [#152242]
Datum
23. Juni 2019 19:27
An
Feuerwehr Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Liste von Einsätze wegen fehlerhaften automatischen Alarmen von Schulen und die daraus folgenden Kosten, aufgeschlüsselt nach Schule, falls nicht vorhanden nach Bezirk.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Feuerwehr Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage haben Sie keinen konkreten Bezugszeitraum genannt. Aus diesem Grund…
Von
Feuerwehr Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Fehlalarme an Schulen [#152242]
Datum
11. Juli 2019 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage haben Sie keinen konkreten Bezugszeitraum genannt. Aus diesem Grund wurde der maximal auswertbare Zeitraum (5 Jahre) gewählt (2014-2018). Schulen, die in der Aufstellung nicht genannt sind, hatten in diesem Zeitraum keinen der angefragten Einsätze zu verzeichnen. Die Gebührenstelle der Feuerwehr kann keine objektgenaue Auswertung durchführen, weshalb eine Aufstellung über die einzelnen Kosten nicht möglich ist. Im Anhang befindet sich aber eine Kostenaufstellung bezüglich der standardisierten Ausrückeordnung der Feuerwehr Hamburg. In dieser Ordnung ist geregelt, dass bei einer Meldung über eine BMA in einem öffentlichen Gebäude, mit einer Vielzahl gleichzeitig anwesender Personen, ein Hamburger Löschzug alarmiert wird. Dieser setzt sich zusammen aus einem Einsatzleitwagen, zwei wasserführenden Löschfahrzeugen und einer Drehleiter. Diese Konstellation wird dann auch, bei einem Fehlalarm, abgerechnet. Gemäß der Gebührenordnung der Feuerwehr Hamburg ist für 2019 unter Punkt 1.3.3, Einsatz je Löschzug einschließlich weiterer Fahrzeuge und Personal, ein Fehlalarm BMA mit 1050,00€ zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 20,00€ zu berechnen. Wurde zusätzlich die Polizei mit alarmiert und war diese auch vor Ort, fallen für 2019 zusätzliche Kosten, für die Polizei, in Höhe von 170,00€ pro Einsatz an. Mit freundlichen Grüßen