Fehlende Gebühren Anwohnerparken, z.B. Spichererbergstraße und Bismarckstraße

Saarbrücken, den 23. Oktober 2023

Bürgermeisterin Barbara Meyer
Rathaus
66117 Saarbrücken

Beschwerdebrief und Anfrage nach IFG

Sehr << Antragsteller:in >>

in einem Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 20. Oktober 2023 wurde berichtet, dass die Grundsteuer sowie die Kosten für das Anwohnerparken erhöht werden sollen.
Ich bin insbesondere verärgert, da die Stadt Saarbrücken plant, die Grundsteuer zu erhöhen. Die Begründung für die Erhöhung ist, dass die Stadt Saarbrücken mehr Geld benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die neue Grundsteuer für zwei Garagen wird z.B. ca 53 EUR / Jahr betragen. Ich finde es ungerecht, dass die Eigentümer von Häusern mit Garagen über die Grundsteuer zur Kasse gebeten werden und dass das Anwohnerparken ingesamt teurer wird, während z.B. das Parken in den sehr stadtnah gelegenen Straßen Spichererbergstraße und Bismarkstraße weiterhin kostenlos ist. Ich kann nicht verstehen, wieso die Stadt in diesen Bereichen weiterhin ein kostenloses Parken ermöglicht, während in anderen Stadtteilen Gebühren für das Anwohnerparken erhoben werden bzw. Garagenbesitzer über die Grundsteuer besteuert werden: die genannten Straßen werden täglich (auch mit einem hohen Aufkommen von Falschparkern) von Anwohnern, Pendlern und Wohnmobilparkern intensiv & kostenlos genutzt.

Im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stelle ich Ihnen folgende Fragen:

a) Wieso werden in den genannten Straßen (Spichererbergstraße und Bismarckstraße) keine Gebühren für das Anwohnerparken erhoben?
b) Wie hoch ist die Anzahl der unentgeltlich nutzbaren Stellplätze in den genannten Straßen?
c) Welches Einnahmepotenzial besteht jährlich für das Anwohnerparken in den genannten Straßen?
d) bestehen Pläne, für die genannten Straßen ein gebührenpflichtiges Einwohnerparken einzuführen.

Ich bitte Sie, sich meiner Beschwerde anzunehmen und diese Fragen zu beantworten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Oktober 2023
  • Frist
    25. November 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Saarbrücken, den 23. Oktober 2023 …
An Landeshauptstadt Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Gebühren Anwohnerparken, z.B. Spichererbergstraße und Bismarckstraße [#290830]
Datum
23. Oktober 2023 11:42
An
Landeshauptstadt Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Saarbrücken, den 23. Oktober 2023 Bürgermeisterin Barbara Meyer Rathaus 66117 Saarbrücken Beschwerdebrief und Anfrage nach IFG Sehr geehrte Frau Meyer, in einem Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 20. Oktober 2023 wurde berichtet, dass die Grundsteuer sowie die Kosten für das Anwohnerparken erhöht werden sollen. Ich bin insbesondere verärgert, da die Stadt Saarbrücken plant, die Grundsteuer zu erhöhen. Die Begründung für die Erhöhung ist, dass die Stadt Saarbrücken mehr Geld benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die neue Grundsteuer für zwei Garagen wird z.B. ca 53 EUR / Jahr betragen. Ich finde es ungerecht, dass die Eigentümer von Häusern mit Garagen über die Grundsteuer zur Kasse gebeten werden und dass das Anwohnerparken ingesamt teurer wird, während z.B. das Parken in den sehr stadtnah gelegenen Straßen Spichererbergstraße und Bismarkstraße weiterhin kostenlos ist. Ich kann nicht verstehen, wieso die Stadt in diesen Bereichen weiterhin ein kostenloses Parken ermöglicht, während in anderen Stadtteilen Gebühren für das Anwohnerparken erhoben werden bzw. Garagenbesitzer über die Grundsteuer besteuert werden: die genannten Straßen werden täglich (auch mit einem hohen Aufkommen von Falschparkern) von Anwohnern, Pendlern und Wohnmobilparkern intensiv & kostenlos genutzt. Im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stelle ich Ihnen folgende Fragen: a) Wieso werden in den genannten Straßen (Spichererbergstraße und Bismarckstraße) keine Gebühren für das Anwohnerparken erhoben? b) Wie hoch ist die Anzahl der unentgeltlich nutzbaren Stellplätze in den genannten Straßen? c) Welches Einnahmepotenzial besteht jährlich für das Anwohnerparken in den genannten Straßen? d) bestehen Pläne, für die genannten Straßen ein gebührenpflichtiges Einwohnerparken einzuführen. Ich bitte Sie, sich meiner Beschwerde anzunehmen und diese Fragen zu beantworten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 290830 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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