Fehlende Herkunftsbezeichnung bei Onlinewaren

Im Einzelhandel gibt es jederzeit die Möglichkeit bei einem Artikel zu erkennen, wo dieser hergestellt wurde ("Made in ..."). Warum fehlt diese Angabe bei Waren, die in deutschen oder europäischen Onlineshops angeboten werden? Worin besteht der Unterschied zwischen Onlineverkäufen und dem im Einzelhandel?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
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Lukas S
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Einzelhandel …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Lukas S
Betreff
Fehlende Herkunftsbezeichnung bei Onlinewaren [#205937]
Datum
14. Dezember 2020 18:23
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Einzelhandel gibt es jederzeit die Möglichkeit bei einem Artikel zu erkennen, wo dieser hergestellt wurde ("Made in ..."). Warum fehlt diese Angabe bei Waren, die in deutschen oder europäischen Onlineshops angeboten werden? Worin besteht der Unterschied zwischen Onlineverkäufen und dem im Einzelhandel?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lukas S Anfragenr: 205937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205937/
Mit freundlichen Grüßen Lukas S

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