fehlende Information im Tätigkeitsbericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten für das Jahr 2019
Mitte 2012 hat die Presse zusammen mit den Landesrundfunkanstalten folgende Meinung bei der Öffentlichkeit gebildet.
Beispiel: Süddeutsche Zeitung, 1. Juni 2012, 15:21 Uhr
GEZ heißt jetzt Beitragsservice. Heute schon AZDBSahlt?
https://www.sueddeutsche.de/medien/gez-heisst-jetzt-beitragsservice-heute-schon-azdbsahlt-1.1371769
"37 Jahre lang gibt es die Gebühreneinzugszentrale unter ihrer sorgsam gepflegten Marke. [...] Jetzt steht die GEZ also vor der undankbaren Aufgabe, einen neuen Markennamen in den Köpfen der Bürger zu etablieren. [...] Erste Schritte für ein positives Markenimage hat der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" bereits in die Wege geleitet. Die Internet-Domains beitragsservice.de und ard-zdf-beitragsservice.de sind schon registriert. Außerdem hat eine Rechtsanwältin, die den WDR schon häufiger bei Markenrechten vertreten hat, den neuen Namen bei der EU-Markenagentur HABM hinterlegt - ein neues Logo inklusive."
In Ihrem Tätigkeitsbericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten für das Jahr 2019 fehlt komplett diese Information:
https://www.rundfunkdatenschutz.de/infothek/taetigkeitsbericht-20190.file.html/TB%202019.pdf
1. Unter welchen neuen Marken wird der Rundfunkbeitrag gesammelt? Ich bitte um eine komplette Auflistung der Marken.
2. Gehört die Benutzung dieser Marken zu Ihrem Zuständigkeitsbereich?
Information nicht vorhanden
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Datum13. Oktober 2020
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17. November 2020
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