Fehlende Markierung Poppelsdorfer Allee

Eine Erklärung, warum auf der Poppelsdorfer Allee "Absolute Halteverbotszonen" eingerichtet wurden, mit der Begründung, dass die Flächen als Aufstellflächen für Feuerwehrleiterwagen notwendig sind, diese Flächen aber nicht als Feuerwehraufstellflächen markiert wurden.
Aktuell beobachte ich, dass dies zur Folge hat, dass Fahrzeuge diese Bereiche weiterhin beparken, was im Brandfall dann verheerende Konsequenzen haben könnte.
Ich nehme an, dass durch den eh schon knappen Parkraum und die Nicht-Markierung, deutlich mehr Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt werden, da das Verständnis für die Erfordernis der Halteverbotszonen fehlt und auch niedrigere Strafen zu befürchten sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Markierung Poppelsdorfer Allee [#303045]
Datum
13. März 2024 15:18
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Erklärung, warum auf der Poppelsdorfer Allee "Absolute Halteverbotszonen" eingerichtet wurden, mit der Begründung, dass die Flächen als Aufstellflächen für Feuerwehrleiterwagen notwendig sind, diese Flächen aber nicht als Feuerwehraufstellflächen markiert wurden. Aktuell beobachte ich, dass dies zur Folge hat, dass Fahrzeuge diese Bereiche weiterhin beparken, was im Brandfall dann verheerende Konsequenzen haben könnte. Ich nehme an, dass durch den eh schon knappen Parkraum und die Nicht-Markierung, deutlich mehr Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt werden, da das Verständnis für die Erfordernis der Halteverbotszonen fehlt und auch niedrigere Strafen zu befürchten sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303045/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid auf Ihr Antragsersuchen vom 13.03.2024. F…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Fehlende Markierung Poppelsdorfer Allee [#303045]
Datum
22. März 2024 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid auf Ihr Antragsersuchen vom 13.03.2024. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen