Fehlende Quarantäne und Todesfälle im Klinikum Ernst von Bergmann

Die Gesundheitsbeigeordnete der Landeshauptstadt Potsdam Brigitte Meier und die Amtsärztin Dr. Kristina Böhm haben am 11.03.2020 mit entschieden, dass Quarantäne beim Personal des Klinikums Ernst von Bergmann nach Kontakt mit einem nachträglich positiv auf Corona getesteten Patienten nicht durchgeführt werden.

Konkret lautete es in einer Pressemeldung der Stadt:

"Um die medizinische Versorgung der Kinder- und Jugendklinik weiter sicherzustellen, werden die dringend benötigten Ärzte und Pflegekräfte der Kinderklinik nicht vorsorglich unter Quarantäne gestellt. Hier weichen die Stadt Potsdam und das Klinikum Westbrandenburg von den geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes ab, um den medizinischen Betrieb aufrechtzuerhalten."

Ich bitte um alle Informationen, die mögliche Infektionsketten beginnend von diesem Vorgang bis zu den jetzt zu verzeichnenden Toten im Klinikum nachvollziehen lassen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Quarantäne und Todesfälle im Klinikum Ernst von Bergmann [#184268]
Datum
8. April 2020 23:25
An
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gesundheitsbeigeordnete der Landeshauptstadt Potsdam Brigitte Meier und die Amtsärztin Dr. Kristina Böhm haben am 11.03.2020 mit entschieden, dass Quarantäne beim Personal des Klinikums Ernst von Bergmann nach Kontakt mit einem nachträglich positiv auf Corona getesteten Patienten nicht durchgeführt werden. Konkret lautete es in einer Pressemeldung der Stadt: "Um die medizinische Versorgung der Kinder- und Jugendklinik weiter sicherzustellen, werden die dringend benötigten Ärzte und Pflegekräfte der Kinderklinik nicht vorsorglich unter Quarantäne gestellt. Hier weichen die Stadt Potsdam und das Klinikum Westbrandenburg von den geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes ab, um den medizinischen Betrieb aufrechtzuerhalten." Ich bitte um alle Informationen, die mögliche Infektionsketten beginnend von diesem Vorgang bis zu den jetzt zu verzeichnenden Toten im Klinikum nachvollziehen lassen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184268 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben größtes Verständnis für Ihre Nachfrage nach …
Von
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Fehlende Quarantäne und Todesfälle im Klinikum Ernst von Bergmann [#184268]
Datum
20. April 2020 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben größtes Verständnis für Ihre Nachfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), jedoch können wir Ihnen in diesem Fall nicht weiter helfen und müssen Ihre Anfrage nach dem oben genannten Gesetz ablehnen. Nach diesem Gesetz besteht kein Anspruch auf die begehrten Informationen. Begründung: Sie bitten um alle Informationen, die mögliche Infektionsketten beginnend von diesem Vorgang bis zu den jetzt zu verzeichnenden Toten im Klinikum nachvollziehen lassen. Nach § 1 AIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach den §§ 4 und 5 entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. Vorliegend stehen dem Antrag überwiegende öffentliche und private Interessen nach den §§ 4 und 5 entgegen. Zudem bleiben nach § 4 Abs. 3 AIG die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, von dem AIG unberührt. Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Informationen, die von der ärztlichen Schweigepflicht umfasst sind. Danach haben Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, auch nach dem Tod des Patienten, zu schweigen. Die ärztliche Schweigepflicht ist umfassend zu verstehen. Die Schweigepflicht ist grundsätzlich gegenüber Dritten, aber auch gegenüber anderen Ärzten, Familienangehörigen des Patienten sowie eigenen Familienangehörigen zu beachten. Nach dem Tod des Patienten besteht die ärztliche Schweigepflicht fort. Die ärztliche Schweigepflicht besteht auch gegenüber den bei der Stadt angestellten Amtsärzten und den für die berufsmäßig tätigen Gehilfen der Ärzte, wie Medizinische Fachangestellte sowie Auszubildende und Personen, die zur Berufsvorbereitung im Gesundheitsamt tätig sind. Schließlich werden vom Strafgesetzbuch auch die sonstigen mitwirkenden Personen erfasst, also insbesondere Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen, die beispielsweise mit der Wartung und Instandsetzung des elektronischen Datenverwaltungssystems beauftragt sind. Sofern Sie die Entscheidung zu Ihrer Anfrage gern postalisch zur Verfügung gestellt haben möchten, bitte ich um eine Information Ihrerseits. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrem Verständnis und Ihrem Handeln dabei, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Je besser uns dies gemeinsam gelingt, desto früher ist auch wieder eine Rückkehr in die Normalität möglich. Wir bitten Sie zudem darum, regelmäßig den offiziellen Veröffentlichungen der Bundesregierung, der Landesregierung und der Landeshauptstadt Potsdam zu folgen. Alle für Sie relevanten Informationen werden unter www.potsdam.de/corona täglich aktualisiert. Detaillierte Informationen finden Sie auch unter der folgenden Webadresse: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start…. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fehlende Quarantäne und Todesfälle im Klinikum Ernst von Bergmann“ [#184268] [#184268]
Datum
23. April 2020 19:07
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/184268 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Die Gesundheitsbeigeordnete Brigitte Meier und die Amtsärztin Dr. Kristina Böhm der Landeshauptstadt Potsdam haben am 11.03.2020 die Entscheidung, kommerzielle Interessen des Klinikums Ernst von Bergmann über den hygienischen Schutz von Patienten zu stellen, mitgetragen. Für den reibungslose Betrieb der Kinder- und Jugendklinik wurde vorsätzlich von der geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes abgewichen, Mitarbeiter, die Kontakt zu einem Patienten hatten, bei dem nachträglich eine Corona Infektion festgestellt wurde, vorsorglich unter Quarantäne zu stellen. [1] In der Folge kam es am Klinikum Ernst von Bergmann zu einem unkontrollierten Infektionsgeschehen, in deren Folge auch die weitere Aufnahme von Patienten gestoppt werden musste. [2] Bislang sind 37 infizierte Patienten im Klinikum gestorben, wobei in der Öffentlichkeit bis heute unbekannt ist, wie viele davon sich vermutlich erst im Klinikum angesteckt haben. [3] Mit dem Akteneinsichtgesuch verspricht sich der Antragssteller Kenntnis darüber, inwieweit sich die von Vertretern der Stadt mitgetragene Entscheidung, vorsätzlich von Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Institut abzuweichen, auf das Infektionsgeschehen auswirkt hat und ob aufgrund dieser Entscheidung zusätzliche Tote zu beklagen waren. Kenntnisse über die Auswirkung der Missachtung von Hygieneempfehlungen stehen gerade im öffentlichen Interesse. Persönliche Daten der betroffenen Patienten und infizierten Mitarbeiter müssen dafür nicht offengelegt werden und können bei Bedarf entfernt oder geschwärzt werden. Öffentlich beklagt der Oberbürgermeister der Stadt hierzu bisher unvollständige Unterlagen. [4] Öffentlich wird eine Aufklärung des Geschehens versprochen. Das Gesundheitsamt bekommt hierfür die notwendigen Daten nach dem Infektionsschutzgesetz zur Verfügung gestellt. [1] https://www.potsdam.de/166-leiterin-des-verwaltungsstabes-informiert-ueber-aktuelle-corona-lage [2] https://www.potsdam.de/214-klinikum-ernst-von-bergmann-nimmt-keine-neuen-patienten-auf [3] https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/ob-potsdam-entscheidet-beurlaubung-geschaeftsfuehrer-bergmann.html [4] https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/bergmann-klinikum-daten-potsdam-drohung-zwangsgeld.html Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 184268.pdf Anfragenr: 184268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184268
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Gesundheitsamt der Stadt Potsdam vom 8. April 2020, Ihre E-Mail vom 23. Apr…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Gesundheitsamt der Stadt Potsdam vom 8. April 2020, Ihre E-Mail vom 23. April 2020 nebst Anlage, fragdenstaat.de (#[geschwärzt])
Datum
13. Mai 2020 14:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
371,8 KB
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben ([geschwärzt]) zu o. g. Betreff. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

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