Fehlende Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Stellungnahmen des Deutschen Fleischer-Verbandes (DFV), des Verbandes mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten e.V. (NEM) und des Spitzenverbandes der Lebensmittelwirtschaft (BLL) zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag (BT-Drs. 19/6769) sind diese Stellungnahmen verzeichnet, diese wurden jedoch bislang nicht auf der Seite veröffentlicht.

Diesen Antrag stelle ich in Vertretung des << Adresse entfernt >> Eine entsprechende Vollmacht liegt Ihnen bereits vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2019
  • Frist
    28. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    63,75 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahmen d…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches [#59309]
Datum
26. Februar 2019 11:03
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahmen des Deutschen Fleischer-Verbandes (DFV), des Verbandes mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten e.V. (NEM) und des Spitzenverbandes der Lebensmittelwirtschaft (BLL) zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag (BT-Drs. 19/6769) sind diese Stellungnahmen verzeichnet, diese wurden jedoch bislang nicht auf der Seite veröffentlicht. Diesen Antrag stelle ich in Vertretung des << Adresse entfernt >> Eine entsprechende Vollmacht liegt Ihnen bereits vor.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.02.2019. M…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Fehlende Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches [#59309]
Datum
26. Februar 2019 12:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.02.2019. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag übersende ich Ihnen die anhängende Zwischennachricht …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Fehlende Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches [#59309]
Datum
7. März 2019 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag übersende ich Ihnen die anhängende Zwischennachricht zur weiteren Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. März 2019, mit dem Sie mich u.a. über die Höh…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Fehlende Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches [#59309]
Datum
7. März 2019 14:30
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. März 2019, mit dem Sie mich u.a. über die Höhe der Gebühren in Kenntnis setzen. Lassen Sie mich hierzu folgendes anmerken: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 14.09.2017 ist das Ordnungsprinzip der Rahmengebühr der Tarifstelle 2.2 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV nicht gewahrt, wenn - wie im vorliegenden Fall - der obere Gebührenrand lediglich als Kappungsgrenze angewendet wird (OVG 12 B 11.16). Die Gebührenbemessungskriterien des § 10 Abs. 2 IFG sind nicht dem Zweck des Gesetzes entsprechend austariert, wenn das Verbot prohibitiver Gebühren nicht durchgehend vor einer ggf. möglichen individuellen Berücksichtigung in die Bemessung der Gebühr einfließt. Von daher ist die Berechnungsgrundlage für die in Rede stehenden Gebühren i.H.v. unzulässig und wird einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Ferner erbeten Sie eine Begründung für meinen Antrag. Diese lautet wiefolgt: Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen untersuche ich die Einflussnahme von Interessenverbänden und Unternehmen auf politische Entscheidungen. Damit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Rückmeldung. Ihre Auffassung, dass der Gebührenschätzung…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Fehlende Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches [#59309]
Datum
11. März 2019 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Rückmeldung. Ihre Auffassung, dass der Gebührenschätzung eine unzulässige Berechnungsmethode zugrunde liege, teile ich nicht. Die Berechnung basiert auf dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. Dieser hängt auch von der Reaktion der Verbände ab. Sollten diese mit einer Weitergabe ihrer Stellungnahme einverstanden sein, könnte sich die Bearbeitungsdauer verkürzen. Dessen ungeachtet fließen in die Berechnung u. a. die Erstellung der Anschreiben, Versendung und Auswertung der Rückläufe und Ihrer Begründung sowie das Verfassen der schriftlichen Antworten an Sie ein. Der Tatsache, dass Sie Ihren Antrag begründet haben entnehme ich, dass Sie den Antrag unverändert aufrecht erhalten wollen, und zwar in Kenntnis des Umstands, dass die Gebühren voraussichtlich ca. 75 Euro betragen werden. Sollte diese Annahme unzutreffend sein, bitte ich Sie, dies bis Mittwoch, den 12.03.2019 mitzuteilen, um eine zügige Entscheidung über Ihren Antrag zu ermöglichen. Ansonsten fahren wir dann mit der Beteiligung der betroffenen Dritten fort. i. A.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte geben Sie uns ggf. Ihre Rückmeldung bis Mittwoch, den 13.03.2019. Das Versehen …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Fehlende Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches [#59309]
Datum
11. März 2019 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte geben Sie uns ggf. Ihre Rückmeldung bis Mittwoch, den 13.03.2019. Das Versehen in meiner ursprünglichen mail bitte ich zu entschuldigen. MfG Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Grundsätzliches Interesse besteht von unserer Seite…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Fehlende Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches [#59309]
Datum
11. März 2019 15:02
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Grundsätzliches Interesse besteht von unserer Seite, allerdings benötigen wir hier noch Bedenkzeit. Wir würden uns daher gern bis Ende des Monats mit einer Entscheidung bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten den Antrag weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Fehlende Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches [#59309]
Datum
13. März 2019 08:02
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten den Antrag weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen