Fehlende Transparenz bei Rabattverträgen bei Arzneimitteln
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Könnten Sie mir bitte dazu Auskunft geben, wie transparent die Rabattverträge bei Arzneimitteln behandelt werden? Gerne würde ich als Patient immer die gleiche Firma meines Arzneimittels erhalten und gerne die Differenz des Rabattes welches die Krankenkasse mit den Firmen ausgehandelt hat draufzahlen. Dies ist jedoch nicht möglich, da den Apotheken der wirklich bezahlte Preis nicht vorliegt.
Wie kann es sein, dass dies nicht transparent und einsehbar behandelt wird?
Wo kann ich diese Zahlen einsehen?
Wo bleibt die Arzneimittelsicherheit, wenn Patienten mehrere verschiedene Arzneimittel einnehmen und die Packungen oftmals anders aussehen? Wie kam es zu dieser Verhandlung der Rabattverträge? Wann werden diese abgeschafft?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. Juli 2021
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28. August 2021
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