Fehlender Impfstoff in Impfbussen

Wieviel Impfstoff war am 22.11.2021 dem Impfbus in Edenkoben zugeteilt und warum planen Sie trotz extrem hoher Nachfrage nicht mehr ein?
Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Impfst…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlender Impfstoff in Impfbussen [#233492]
Datum
22. November 2021 15:05
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Impfstoff war am 22.11.2021 dem Impfbus in Edenkoben zugeteilt und warum planen Sie trotz extrem hoher Nachfrage nicht mehr ein? Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233492/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
AW: Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 22.11.2021 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie f…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anfrage nach dem Transparenzgesetz vom 22.11.2021
Datum
17. Dezember 2021 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt beantwortet wird. Die Impfkapazität der Impfbusse liegt bei 350 bis 400 Impfungen pro Tag. Für diese Impfkapazitäten wird der Impfstoff grundsätzlich mitgeführt. Zur weiteren Information teile ich Ihnen mit, dass der Impfstoff mit einer Vorlaufzeit von einer Woche über eine Apotheke beim Pharmagroßhandel bestellt werden muss. Kosten gemäß § 24 LTranspG werden nicht erhoben. Sie haben die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen (§ 12 Abs. 4 Satz 6 LTranspG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an [geschwärzt] erhoben werden. (vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]