Fehlender Straßenbeleuchtung Ernst-Grube-Str. 1a

Vor o.g. Adresse bzw. direkt vor dem Ausgang des S Bhfs Spindlersfeld wurde letzten Winter aus unerkennbaren Gründen eine Straßenlaterne (der lediglich eine Beleuchtungskappe fehlte) im wahrsten Sinne abgesägt. Nun fehlt dort gänzlich die Beleuchtung und man tastet sich im Dunkeln die 3 Stufen hinauf/hinab vom/zum S Bahnhof. Ist es möglich dort bitte wieder eine funktionierende Laterne hinzustellen? Viele Leute laufen dort abends mittlerweile mit Taschenlampe entlang damit sie die Stufen sehen können und sich nicht verletzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick Details
Von
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Betreff
Fehlender Straßenbeleuchtung Ernst-Grube-Str. 1a [#167159]
Datum
23. September 2019 20:26
An
Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor o.g. Adresse bzw. direkt vor dem Ausgang des S Bhfs Spindlersfeld wurde letzten Winter aus unerkennbaren Gründen eine Straßenlaterne (der lediglich eine Beleuchtungskappe fehlte) im wahrsten Sinne abgesägt. Nun fehlt dort gänzlich die Beleuchtung und man tastet sich im Dunkeln die 3 Stufen hinauf/hinab vom/zum S Bahnhof. Ist es möglich dort bitte wieder eine funktionierende Laterne hinzustellen? Viele Leute laufen dort abends mittlerweile mit Taschenlampe entlang damit sie die Stufen sehen können und sich nicht verletzen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Sehr geehrteAntragsteller/in die Zuständigkeit für die Straßenverkehrsbeleuchtung im Land Berlin obliegt der Sena…
Von
Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Betreff
AW: Fehlender Straßenbeleuchtung Ernst-Grube-Str. 1a [#167159]
Datum
24. September 2019 06:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Zuständigkeit für die Straßenverkehrsbeleuchtung im Land Berlin obliegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. V, Öffentliche Beleuchtung (ÖB). Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, können wir Ihr Anliegen zuständigkeitshalber nicht dorthin weiterleiten. Ich bitte Sie daher, sich eigenständig an diese Stelle zu wenden. Mit freundlichen Grüßen