Fehlendes Lichtzeichen für Radfahrende

An der Lichtzeichenanlage Rheinische Straße / Möllerstraße stadteinwärts gibt es nur ein Lichtzeichen für Radfahrende über der Haltelinie, daß man schlecht sehen kann, wenn man dort steht,
Soll es dort noch ein zusätzliches Lichtzeichen (rechts oder links) am Ampelmast geben?
Wenn ja, wann wird das eingerichtet.
Wenn nein, warum halten sie ein zusätzliches Lichtzeichen nicht für notwendig?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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Andreas Linnemann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Andreas Linnemann
Betreff
Fehlendes Lichtzeichen für Radfahrende [#178547]
Datum
31. Januar 2020 15:47
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An der Lichtzeichenanlage Rheinische Straße / Möllerstraße stadteinwärts gibt es nur ein Lichtzeichen für Radfahrende über der Haltelinie, daß man schlecht sehen kann, wenn man dort steht, Soll es dort noch ein zusätzliches Lichtzeichen (rechts oder links) am Ampelmast geben? Wenn ja, wann wird das eingerichtet. Wenn nein, warum halten sie ein zusätzliches Lichtzeichen nicht für notwendig?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Linnemann Anfragenr: 178547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178547 Postanschrift Andreas Linnemann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Linnemann
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre E-Mail vom 31.01.2020, #178547 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Linnemann, hiermit …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre E-Mail vom 31.01.2020, #178547
Datum
3. Februar 2020 09:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Linnemann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 31.01.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre E-Mail vom 31.01.2020, #178547 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Linnemann, bezügli…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre E-Mail vom 31.01.2020, #178547
Datum
6. Februar 2020 09:49
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Linnemann, bezüglich Ihres Antrags vom 31.01.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zum Thema: Fehlendes Lichtzeichen für Radfahrende [#178547], habe ich mich mit dem zuständigen Fachbereich (Tiefbauamt als Straßenverkehrsbehörde) in Verbindung gesetzt. Von dort erhielt ich heute die Auskunft, dass es tatsächlich ein technisches Problem mit der Ampel gab. Die Verkehrssicherheit des Tiefbauamtes hat daraufhin Kontakt mit dem Hersteller der Ampelanlage aufgenommen. Der Hersteller hat den Defekt vor Ort behoben und die Ampelanlage funktioniert nun wieder einwandfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Linnemann
AW: Ihre E-Mail vom 31.01.2020, #178547 [#178547] Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Nachr…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Andreas Linnemann
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 31.01.2020, #178547 [#178547]
Datum
7. Februar 2020 21:53
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Nachricht. Leider konnte ich an besagter Ampel noch kein weiteres Lichtzeichen feststellen. Deshalb wiederhole ich meine Fragen: Soll es dort noch ein zusätzliches Lichtzeichen (rechts oder links) am Ampelmast geben? Wenn ja, wann wird das eingerichtet. Wenn nein, warum halten sie ein zusätzliches Lichtzeichen nicht für notwendig? Mit freundlichen Grüßen Andreas Linnemann Anfragenr: 178547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178547