Fehlzeiten Abgeordnete

eine Auflistung aller Abgeordneten der aktuellen Legislaturperiode mit den Fehlzeiten der einzelnen Abgeordneten bei namentlichen Abstimmungen bzw. sonstigen Sitzungen mit Anwesenheitspflicht.

Ich bitte um eine separate Auflistung für entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten.
Ebenfalls bitte ich um Sortierung nach absteigenden Fehlzeiten und mit Zugehörigkeit der jeweiligen Fraktion.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung aller Abgeordneten…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlzeiten Abgeordnete [#290012]
Datum
11. Oktober 2023 23:01
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller Abgeordneten der aktuellen Legislaturperiode mit den Fehlzeiten der einzelnen Abgeordneten bei namentlichen Abstimmungen bzw. sonstigen Sitzungen mit Anwesenheitspflicht. Ich bitte um eine separate Auflistung für entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten. Ebenfalls bitte ich um Sortierung nach absteigenden Fehlzeiten und mit Zugehörigkeit der jeweiligen Fraktion.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290012/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag von Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über "fragdenstaat.de". Die von…
Von
Landtag von Baden-Württemberg
Betreff
AW: Fehlzeiten Abgeordnete [#290012]
Datum
16. Oktober 2023 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über "fragdenstaat.de". Die von Ihnen gewünschten Informationen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes. Gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz gilt das Gesetz für den Landtag nur, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Die von Ihnen erfragten Informationen betreffen keine Verwaltungsaufgaben des Landtags, sondern beziehen sich auf die Mandatsausübung der Abgeordneten und somit auf den parlamentarischen Bereich. Ein Anspruch auf freien Zugang zu Informationen nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) besteht gemäß §§ 24 Absatz 1, 23 Absatz 3 UVwG nur für Umweltinformationen. Die von Ihnen gewünschten Informationen beinhalten jedoch keine Umweltinformationen. Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist ebenfalls nicht gegeben, da es sich bei den gewünschten Informationen nicht um Verbraucherinformationen gemäß § 2 Absatz 1 VIG handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fehlzeiten Abgeordnete“ [#290012]
Datum
16. Oktober 2023 14:32
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290012/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da entgegen der Auffassung des Landtags die Auswertung der namentlichen Abstimmungen und der Sitzungsprotokolle nach §99 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg Aufgabe der Schriftführer:innen ist. Die Schriftführer:innen gehören der Landtagsverwaltung an. Damit gehören die angefragten Informationen zur Landtagsverwaltung und somit zu den öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben des Landtags und ein Ausschluss nach §2 Abs. LFIG ist nicht gerechtfertigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 290012.pdf Anfragenr: 290012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290012/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sinn und Zweck der Informationsfreiheit i…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fehlzeiten Abgeordnete“ [#290012] LfDIAbt6-0221.4-1/91
Datum
22. Dezember 2023 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sinn und Zweck der Informationsfreiheit ist es, Verwaltungshandeln transparent zu machen, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und die Beteiligung von informierten Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen zu stärken. Dabei ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auf die Verwaltungstätigkeit beschränkt. Für den Landtag und die staatliche Rechnungsprüfung gilt das LIFG nur außerhalb der parlamentarischen Tätigkeit bzw. Prüfungs- und Beratungstätigkeit, für Gerichte und Staatsanwaltschaften nur außerhalb der Rechtsprechung und Strafverfolgung. Der Landtag von Baden-Württemberg veröffentlicht unabhängig vom LIFG viele Informationen zu den Abgeordneten auf seiner Homepage. Hier<https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/namentliche-abstimmungen.html> finden Sie beispielsweise die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen. In den Plenarprotokollen<https://www.landtag-bw.de/home/dokumente/plenarprotokolle.html> wird darüber hinaus aufgeführt, welche Abgeordneten für die Sitzung von der Teilnahmepflicht befreit bzw. entschuldigt wurden. Nach einer ersten Einschätzung ist nicht eindeutig, ob eine möglicherweise vorhandene Liste klar dem Verwaltungsbereich zuzuorden wäre und damit unter das LIFG fällt. Bitte geben Sie uns nochmal kurz Bescheid, wenn wir bezüglich der Liste eine Vermittlung mit dem Landtag starten sollen. Mit freundlichen Grüßen