Fehlzeiten: Härtefallantrag (Bayern) - Generalistische Pflegeausbildung - Prüfungszulassung

Auskunft über das Verfahren für einen Härtefallantrag zur Prüfungszulassung in der generalistischen Pflegeausbildung auf Grund von Fehlzeiten bei Überschreiten der nach § 13 Anrechnung von Fehlzeiten - Pflegeberufegesetz (PflBG) in Verbindung mit § 1 Absatz 4- Pflegeberufe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV):

- Welche Schritte sind durch die Schulleitung einzuleiten und welche Schritte vom Auszubildenden selbst? In Verbindung mit Einsendeschlussdaten für die Abschlussjahrgänge Sommer 2024?

Nach einem Härtefallantragstellung:
- Wie wahrscheinlich ist eine Ablehnung und nicht Zulassung zur Prüfungen wenn die Noten die Vorgabe nach § 11 Zulassung zur Prüfung - Pflegeberufe Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) der Durchschnittsnote der Jahreszeugnisse mindestens „ausreichend" deutlich übertreffen, eher einem „sehr gut/gut“ entsprechen?

- Bei wie vielen Härtefallprüfungen wurde eine besondere Härte anerkannt?

- Bei wie vielen Härtefallprüfungen wurde KEINE besondere Härte anerkannt?

- Gab es bezüglich negativ beschiedener Härtefallprüfungen Widerspruchs- bzw. Gerichtsverfahren? Falls ja, wie viele Fälle waren dies und in wie vielen Fällen wurde den Auszubildenden dort eine besondere Härte zugesprochen?

Stellungnahme zu einem Fallbeispiel:
Pflegeauszubildender - Fehlzeiten Praxi 14% - Fehlzeiten Theorie 5% - Schulische Leistungen entsprechen sehr gut und praktisches Leistungen gut. Atteste und Corona-Quarantäne Bescheinigungen liegen vor. Wie wahrscheinlich ist eine Ablehnung und keine Zulassung zur Prüfung? Welche Schritte sind nötig für die Zulassung zur Abschlussprüfung?

Vielen lieben Dank vorab für Ihre Hilfe.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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Bettina Müller
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft über das Verfahren für ei…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Bettina Müller
Betreff
Fehlzeiten: Härtefallantrag (Bayern) - Generalistische Pflegeausbildung - Prüfungszulassung [#300875]
Datum
22. Februar 2024 13:21
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft über das Verfahren für einen Härtefallantrag zur Prüfungszulassung in der generalistischen Pflegeausbildung auf Grund von Fehlzeiten bei Überschreiten der nach § 13 Anrechnung von Fehlzeiten - Pflegeberufegesetz (PflBG) in Verbindung mit § 1 Absatz 4- Pflegeberufe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV): - Welche Schritte sind durch die Schulleitung einzuleiten und welche Schritte vom Auszubildenden selbst? In Verbindung mit Einsendeschlussdaten für die Abschlussjahrgänge Sommer 2024? Nach einem Härtefallantragstellung: - Wie wahrscheinlich ist eine Ablehnung und nicht Zulassung zur Prüfungen wenn die Noten die Vorgabe nach § 11 Zulassung zur Prüfung - Pflegeberufe Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) der Durchschnittsnote der Jahreszeugnisse mindestens „ausreichend" deutlich übertreffen, eher einem „sehr gut/gut“ entsprechen? - Bei wie vielen Härtefallprüfungen wurde eine besondere Härte anerkannt? - Bei wie vielen Härtefallprüfungen wurde KEINE besondere Härte anerkannt? - Gab es bezüglich negativ beschiedener Härtefallprüfungen Widerspruchs- bzw. Gerichtsverfahren? Falls ja, wie viele Fälle waren dies und in wie vielen Fällen wurde den Auszubildenden dort eine besondere Härte zugesprochen? Stellungnahme zu einem Fallbeispiel: Pflegeauszubildender - Fehlzeiten Praxi 14% - Fehlzeiten Theorie 5% - Schulische Leistungen entsprechen sehr gut und praktisches Leistungen gut. Atteste und Corona-Quarantäne Bescheinigungen liegen vor. Wie wahrscheinlich ist eine Ablehnung und keine Zulassung zur Prüfung? Welche Schritte sind nötig für die Zulassung zur Abschlussprüfung? Vielen lieben Dank vorab für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Bettina Müller Anfragenr: 300875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300875/
Mit freundlichen Grüßen Bettina Müller

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrte Frau Müller, wir haben Ihre untenstehende Anfrage erhalten und möchten diese wie folgt beantworten: …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Fehlzeiten: Härtefallantrag (Bayern) - Generalistische Pflegeausbildung - Prüfungszulassung [#300875]
Datum
28. Februar 2024 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Müller, wir haben Ihre untenstehende Anfrage erhalten und möchten diese wie folgt beantworten: Zuständig für diese sog. Härtefallanträge sind in Bayern die jeweiligen Bezirksregierungen und nicht das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Anfrage an die jeweils zuständige Bezirksregierung weiterzuleiten. Die Kontaktdaten der Regierungen können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter folgender Adresse abrufen: https://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/schullaufbahnfragen/bezirksregierungen.html Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen