Feinkost Spina

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Feinkost Spina GmbH & Co. KG
Maria-Probst-Str. 49
80939 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten l…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feinkost Spina [#303468]
Datum
18. März 2024 14:00
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Feinkost Spina GmbH & Co. KG Maria-Probst-Str. 49 80939 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303468/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Guten Tag, in Ihrem Antrag widersprechen Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Wir weisen vorso…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Rückmeldung erforderlich; Eingangsbestätigung; AW: Feinkost Spina [#303468]
Datum
20. März 2024 13:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, in Ihrem Antrag widersprechen Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir auf Anfrage des Lebensmittelunternehmens Namen und Anschrift des Antragstellers kraft Gesetzes offen zu legen haben (§ 5 Absatz 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz). Ein Widerspruchsrecht (zum Beispiel nach Artikel 21 DSGVO) besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO). Der Anspruch des Lebensmittelunternehmens auf Mitteilung Ihrer Daten ist im Übrigen nicht zeitlich begrenzt. So kann dieser Anspruch auch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden (zum Beispiel nach der Informationsgewährung). Wir bitten daher um Rückmeldung bis spätestens zum 27.03.2024, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten. Sollten wir bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir den Antrag weiter bearbeiten und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmens Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Allgemein möchten wir Sie zudem über weitere Verfahrensschritte informieren, sofern der Antrag weiterverfolgt wird: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss und Gelegenheit hat, hierzu Stellung zu nehmen, wird die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen und die gesetzlich festgelegte Frist für die Informationserteilung verlängert sich (§ 5 Absatz 2 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz). Aufgrund der Vielzahl an Anträgen kann sich die Sachbearbeitung zusätzlich verzögern. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Die Informationsgewährung erhalten Sie auf dem Postweg. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort in dieser Sache. Ja, ich bin mit der Herausgabe…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückmeldung erforderlich; Eingangsbestätigung; AW: Feinkost Spina [#303468]
Datum
20. März 2024 14:20
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort in dieser Sache. Ja, ich bin mit der Herausgabe meiner Daten an das Unternehmen auf deren ausdrücklichen Wunsch einverstanden. Ich möchte an meinem Antrag festhalten. Nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen in dieser Angelegenheit! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303468/