Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen

(1) Termin und Ergebnisse der letzten Verkehrsschau
entlang der Dorfstraße in Felde, L48 Abschnitt 60

(2) Inwieweit wurde dabei überprüft,
dass eine durchgehenden Erlaubnis der Benutzung der südostseitigen Nebenanlage
für Radfahrer in beiden Richtungen korrekt beschildert ist?

(3) Welche Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse/ Checklisten und vergleichbare Dokumente liegen vor, mit denen bzw. anhand derer bzw. mit deren Hilfe überprüft wird,
inwieweit die Beschilderung für Radfahrer in beiden Richtungen konsistent ist?

(4) Folgende Beschilderungen ist derzeit falsch/fehlend,
wann ist mit einer Veränderung diesbezüglich zu rechnen?

Gemeinde Felde
L48 Abschnitt 60 ca. km 5.4
Kreuzung "Am See"

Richtung Westensee linksseitig fahrenden Radfahrern
ist ab Kreuzung "Am See" die Weiterfahrt auf linksseitiger Nebenanlage verboten? 
Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ nachrüsten!

Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38. 
Derzeitiges Schild ist zu entfernen.

Gemeinde Felde
L48 Abschnitt 60 km 5.635
Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  

Gemeinde Felde
L48 Abschnitt 60
Ecke Raiffeisenstraße 2x
Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  

Gemeinde Felde
L48 Abschnitt 60 km 6.200
Ecke Wulfsfelder WegDas Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 206 „Halt Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  VZ206,ZZ1000-32 links doppeln"Achtung Hubbel" entfernen

Gemeinde Felde
L48 Abschnitt 60 km 6.490
gegenüber "Am Dorfteich" Edeka-Zufahrt
und/oder über Ampel fehlt:
Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ 
Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ZZ1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile 

Gemeinde Felde
L48 Abschnitt 60 km 5.635
Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  

Gemeinde Felde
L48 Abschnitt 60 km 6.83
Ecke "Vorderer Mühlenweg"
Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  

Gemeinde Felde
L48 Abschnitt 60 
gegenüber Ahornweg
fehlt Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ 
Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“
ZZ1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile 

Gemeinde Felde
Ecke Dorfstraße 3
L48 Abschnitt 60 km 7.316
Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist ÜBER dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  

Gemeinde Felde
L48 Abschnitt 60 km 7.996
Ecke ParkwegDas Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  

Gemeinde Felde
L48 Abschnitt 60 km 8.510
Ecke L48 Abschnitt 70 km 0.0002x Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.

Ergebnis der Anfrage

Verkehrszeichen-Anordnungen vom 07.05.2020 und 14.02.2024

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Termin und Ergebnisse der letzten…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen [#287573]
Datum
3. September 2023 22:47
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Termin und Ergebnisse der letzten Verkehrsschau entlang der Dorfstraße in Felde, L48 Abschnitt 60 (2) Inwieweit wurde dabei überprüft, dass eine durchgehenden Erlaubnis der Benutzung der südostseitigen Nebenanlage für Radfahrer in beiden Richtungen korrekt beschildert ist? (3) Welche Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse/ Checklisten und vergleichbare Dokumente liegen vor, mit denen bzw. anhand derer bzw. mit deren Hilfe überprüft wird, inwieweit die Beschilderung für Radfahrer in beiden Richtungen konsistent ist? (4) Folgende Beschilderungen ist derzeit falsch/fehlend, wann ist mit einer Veränderung diesbezüglich zu rechnen? Gemeinde Felde L48 Abschnitt 60 ca. km 5.4 Kreuzung "Am See" Richtung Westensee linksseitig fahrenden Radfahrern ist ab Kreuzung "Am See" die Weiterfahrt auf linksseitiger Nebenanlage verboten?  Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ nachrüsten! Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  Derzeitiges Schild ist zu entfernen. Gemeinde Felde L48 Abschnitt 60 km 5.635 Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.   Gemeinde Felde L48 Abschnitt 60 Ecke Raiffeisenstraße 2x Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.   Gemeinde Felde L48 Abschnitt 60 km 6.200 Ecke Wulfsfelder WegDas Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 206 „Halt Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  VZ206,ZZ1000-32 links doppeln"Achtung Hubbel" entfernen Gemeinde Felde L48 Abschnitt 60 km 6.490 gegenüber "Am Dorfteich" Edeka-Zufahrt und/oder über Ampel fehlt: Verkehrszeichen 239 „Fußweg“  Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ZZ1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile  Gemeinde Felde L48 Abschnitt 60 km 5.635 Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.   Gemeinde Felde L48 Abschnitt 60 km 6.83 Ecke "Vorderer Mühlenweg" Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.   Gemeinde Felde L48 Abschnitt 60  gegenüber Ahornweg fehlt Verkehrszeichen 239 „Fußweg“  Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ ZZ1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile  Gemeinde Felde Ecke Dorfstraße 3 L48 Abschnitt 60 km 7.316 Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist ÜBER dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.   Gemeinde Felde L48 Abschnitt 60 km 7.996 Ecke ParkwegDas Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.   Gemeinde Felde L48 Abschnitt 60 km 8.510 Ecke L48 Abschnitt 70 km 0.0002x Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287573/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfa…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen [#287573]
Datum
6. Oktober 2023 11:43
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen“ vom 03.09.2023 (#287573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Das stattgefundene kurze Telefongespräch am 04.09.2023 über diesen Sachverhalt kann einen Bescheid nicht ersetzen. Sollte bereits eine Verkehrsschau zur Klärung geplant sein, teilen Sie doch bitte gerne mit, wann diese stattfinden wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfa…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen [#287573]
Datum
11. November 2023 09:18
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen“ vom 03.09.2023 (#287573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfa…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen [#287573]
Datum
18. Dezember 2023 11:32
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen“ vom 03.09.2023 (#287573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Guten Tag << Antragsteller:in >> in der Sache werden wir wohl noch vor der nächsten Verkehrsschau im …
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen
Datum
28. Dezember 2023 12:49
Status
Warte auf Antwort
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12,0 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> in der Sache werden wir wohl noch vor der nächsten Verkehrsschau im Amt Achterwehr – welche in der 26. KW 2024 terminiert ist – tätig werden. Ich versuche, im Februar einen Termin „frei zu bekommen“. Dort werden wir dann nur die L 48 in Felde „inspizieren“, und die dementsprechenden Antworten auf Ihre Fragestellungen finden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Auf diesem Wege wünsche ich dann hier und jetzt schon mal einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr. Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 11:37 An: Boller, Thies (Kreis-RD) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: [EXTERN] Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen Guten Tag Herr Thies Boller, vielen Dank für Ihre fleißige, emsige Arbeit. Wahrscheinlich fehlt es nur an einer internen Weiterleitung der o.g. Anfrage an Sie. Mein Text ist hier zu finden: https://fragdenstaat.de/a/287573 Wahrscheinlich ist auch hier eine Verkehrsschau nötig, um sich das anzuschauen. Mögen Sie mir an die folgende Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> antworten, wann Sie hier eine Verkehrsschau planen, um sich das genauer anzusehen? Danke, Lieben Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Danke! Anfragenr: 287573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen [#287573]
Datum
28. Dezember 2023 12:58
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Danke! Anfragenr: 287573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287573/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Guten Tag << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihrer Fragestellungen hatte ich Ihnen ja zugesichert, m…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen
Datum
6. Februar 2024 14:39
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihrer Fragestellungen hatte ich Ihnen ja zugesichert, mich der Sache im Februar anzunehmen. Ich habe die Ursprungsanordnung aus dem Jahre 2020 eingesehen und musste feststellen, dass die Umsetzung – wie auch durch Sie richtigerweise festgestellt – nicht in allen Teilen korrekt ausgeführt wurde. Ich habe mich deshalb dazu entschlossen, eine umfangreiche Ergänzung / Klarstellung zur Anordnung aus dem Jahre 2020 – Ihre Anregungen und Hinweise wurden darin berücksichtigt – in die Anhörung zu geben. Das Anhörungsverfahren wurde in die Wege geleitet und ich warte nun auf die dementsprechenden Rückläufer. Sofern mir die Antworten vorliegen, werde ich die Anordnung versenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Danke! Anfragenr: 287573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Felde, L48-60, Beschilderung der durchgehenden Erlaubnis für Radfahrer zur Benutzung südostseitige Nebenanlage in beiden Richtungen [#287573]
Datum
6. Februar 2024 15:10
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Felde, L 48, Ergänzung zur Anordnung vom 07.02.2020 Guten Tag, anbei sende ich Ihnen eine verkehrsrechtliche Anor…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
Felde, L 48, Ergänzung zur Anordnung vom 07.02.2020
Datum
15. Februar 2024 10:01
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, anbei sende ich Ihnen eine verkehrsrechtliche Anordnung mit der Bitte um Kenntnisnahme sowie zur weiteren Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Felde, L 48, Ergänzung zur Anordnung vom 07.02.2020 [#287573] Guten Tag << Antragsteller:in >> vi…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Felde, L 48, Ergänzung zur Anordnung vom 07.02.2020 [#287573]
Datum
15. Februar 2024 10:40
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die ganze Arbeit, die Sie sich gemacht haben. Ich stelle ja immer wieder fest, dass Schilder nicht korrekt aufgestellt werden. Ich kann mir vorstellen, dass aus Ihrer Perspektive der Anhang, wo welches Schild hinsoll, klar ist. Mit meinem Kenntnisstand, wie Beschilderungen auszusehen haben, ist MIR das auch klar. Der Mitarbeiter, der das Schild aber am Ende aufhängen soll, hat keinerlei Erfahrung damit, wie man solche Schilder richtig aufhängt. Insbesondere die Dreh-Richtung, von wo aus man Schilder sehen können muss, wird dabei nicht beachtet, weil das ja leider auch in Ihren Fotos oft falsch eingemalt ist. Uns beiden ist klar, wie die Schilder richtig gedreht aussehen müssen, dem Aufstellenden ist das leider nicht klar. Es müsste eine Art Checkliste geben, wie man Schilder korrekt aufstellt. Danach hatte ich Sie ja ursprünglich (am 03.09.2023) mal gefragt: (2) Inwieweit wurde dabei überprüft, dass eine durchgehenden Erlaubnis der Benutzung der südostseitigen Nebenanlage für Radfahrer in beiden Richtungen korrekt beschildert ist? (3) Welche Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse/ Checklisten und vergleichbare Dokumente liegen vor, mit denen bzw. anhand derer bzw. mit deren Hilfe überprüft wird, inwieweit die Beschilderung für Radfahrer in beiden Richtungen konsistent ist? Eine konkrete Antwort hatten Sie mir dazu noch nicht gegeben, oder? Eine solche Checkliste müsste man dem Bauhof, der das vor Ort (hier: in Felde) umsetzen soll, mit an die Hand geben. Ein wichtiger Punkt ist dabei sicherlich auch, dass die Unterkante des untersten Schildes mindestens 2m/220cm/250cm über Grund beträgt. Ich bin leider groß und will mir nicht das Gesicht am Schild aufkratzen! Und je höher das Schild hängt, desto weniger Aufkleber kleben darauf und daran. Der Raum von 250cm nach oben ist von allen Hindernissen frei zu halten, damit sich jeder Radfahrer/Fußgänger mit allen erforderlichen Sicherheitsabständen gefahrlos bewegen kann. Die Schildunterkante des untersten Schildes hat mindestens 200cm/220cm hoch zu sein, wobei unterhalb von 250cm Höhe ein Abstand von 25cm zwischen Schildrand und Wegrand einzuhalten ist. VwV-StVO zu §§39-43 13.b) lfd. Nr. 43 sagt: „Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, ... 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen 2,20 m, ....“ Eine Lichtraumbegrenzung von 250cm nach oben ... sind bei Fußwegen und Radwegen die Werte, die gefordert werden von (a) der von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegebenen „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010), (b) der Richtlinie für die Anlage von Straßen – Querschnittsgestaltung (RAS‑Q) und (c) der Baumkontrollrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Baumpflege. Und für jede Kreuzung sollte/muss man dem Bauträge wohl mitgeben, für wen das Schild eigentlich sein soll, wer es sehen können soll und wer es eben nicht sehen können soll. Das ist natürlich noch viel mehr Arbeit, das verstehe ich, könnte man aber natürlich auch in Textbaustein-Form fassen. Es sind ja (bei Nebenanlagen-Beschilderungen) immer die gleichen Probleme... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287573/
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
AW: [EXTERN] AW: Felde, L 48, Ergänzung zur Anordnung vom 07.02.2020 [#287573] Guten Tag << Antragsteller:i…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Felde, L 48, Ergänzung zur Anordnung vom 07.02.2020 [#287573]
Datum
16. Februar 2024 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,0 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> in Bezug auf die noch offenen Fragen antworte ich wie folgt. Gem. § 45 (3) StVO bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind, bei Straßennamensschildern nur darüber, wo diese so anzubringen sind, wie Zeichen 437 zeigt. Die Straßenbaubehörden legen – vorbehaltlich anderer Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden – die Art der Anbringung und der Ausgestaltung, wie Übergröße, Beleuchtung fest; ob Leitpfosten anzubringen sind, bestimmen sie allein. Weitere Hinweise finden sich in der VwV StVO zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Darüber hinaus finden die diversen Spezialgesetzlichen Regelungen, Richtlinien und Empfehlungen – welche Sie ja bereits in Ihrer Mail vom 15.02.2024 aufgeführt haben – Anwendung. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet nur über das "Wo" aber nicht über das "Wie". Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN] AW: Felde, L 48, Ergänzung zur Anordnung vom 07.02.2020 [#287573] Guten Tag, danke für Ihre Zusendu…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Felde, L 48, Ergänzung zur Anordnung vom 07.02.2020 [#287573]
Datum
19. Februar 2024 23:28
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Zusendung. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bestimmen Sie nur, WO ein Schild steht. Wenn das Schild auf dem Kopf steht, die falsche Farbe hat, zu klein ist oder zu niedrig hängt, dann sind Sie als Straßen-VERKEHRS-Behörde NICHT der richtige Ansprechpartner, stattdessen muss ich mich an die örtlich zuständige Straßen-BAU-Behörde. Straßenbaubehörde ist der Träger der Straßenbaulast entsprechend § 52 StrWG-SH https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=StrWG_SH_!_52 Nach § 12 StrWG-SH ist für einen Kreisstraßen/Landesstraßen-begleitenden Fußweg die Gemeinde selbst Straßenbaubehörde, für ein Landesstraße/Kreisstraße, die durch eine Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohner führt, ist Land/Kreis zuständig, wenn der Radweg durch die Gemeinde durch führt oder führen soll, ansonsten die Gemeinde selbst. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=StrWG_SH_!_12 Das sind ganz schön viele Regeln, aber hier bei einer Landesstraße ist das Ergebnis in jedem Fall, dass Sie als Kreis NICHT zuständig sind, sondern als es nach ein Radweg war, das Land, und nunmehr die Gemeinde. Die 20.000-Einwohner-Grenze wird nur von Eckernförde und Rendsburg gerissen, die folglich für alle Kreisstraßen/Landesstraßen-begleitenden Nebenanlagen die Straßenbaulast trägt. Alles so richtig verstanden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287573/