Femizide MV

Wie viele Femizide gab es in Mecklenburg-Vorpommern in den
Jahren 2013 bis heute (bitte nach Anzahl, Jahren, Landkreisen und
kreisfreien Städten aufschlüsseln)

Ergebnis der Anfrage

Scheinbar gibt es keine Ergebnisse ab 2019 und es muss eine kleine Anfrage durch eine*n Politiker*in gestellt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Femizide MV [#302019]
Datum
5. März 2024 14:13
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Femizide gab es in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2013 bis heute (bitte nach Anzahl, Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302019/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Anfrage dem IFG betr. Femizide in M-V Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie ein Schreiben…
Von
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Anfrage dem IFG betr. Femizide in M-V
Datum
11. März 2024 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie ein Schreiben vom Justitiariat der Landtagsverwaltung zum Ihrem oben genannten Anliegen. Freundliche Grüße