Ferienwohnungen und Leerstände

1. Wie aus den veröffentlichten Verzeichnissen der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide hervorgeht, wurden seit der Verabschiedung der Zweckentfremdungssatzung vor einem Jahr immer wieder Umnutzungen in Ferienwohnungen von der Stadtverwaltung genehmigt. Bitte geben Sie zu jeder dieser Umnutzungen den genauen Grund für die Genehmigung an.

2. Wieviele Anträge auf Umnutzung in eine Ferienwohnungen wurden seit Inkrafttreten abgewiesen? Aus welchen Gründen?

3. Wieviele illegale Ferienwohnungen wurden seit Inkrafttreten vom zuständigen Amt entdeckt? Auf welche Weise wurden diese entdeckt? Wie war jeweils das konkrete Vorgehen, um den Wohnraum wieder seinem eigentlichen Zweck zuzuführen? Wie oft war die Rückführung zu Wohnungszwecken erfolgreich? Wurden Bußgelder verhängt? Wenn ja wieviele und in welcher Höhe?

4. Wieviele Leerstände sind seit Inkrafttreten der Zweckentfremdungssatzung erfasst worden? Wie war und ist das Vorgehen, um Leerstände zu finden?

5. Gegen wieviele Leerstände wurden Maßnahmen ergriffen und welche? Wurden Busgelder verhängt? Wenn ja wieviele und in welcher Höhe?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
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Kurt Raster
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie au…
An Bauordnungsamt Regensburg Details
Von
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Betreff
Ferienwohnungen und Leerstände [#191708]
Datum
29. Juni 2020 11:04
An
Bauordnungsamt Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie aus den veröffentlichten Verzeichnissen der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide hervorgeht, wurden seit der Verabschiedung der Zweckentfremdungssatzung vor einem Jahr immer wieder Umnutzungen in Ferienwohnungen von der Stadtverwaltung genehmigt. Bitte geben Sie zu jeder dieser Umnutzungen den genauen Grund für die Genehmigung an. 2. Wieviele Anträge auf Umnutzung in eine Ferienwohnungen wurden seit Inkrafttreten abgewiesen? Aus welchen Gründen? 3. Wieviele illegale Ferienwohnungen wurden seit Inkrafttreten vom zuständigen Amt entdeckt? Auf welche Weise wurden diese entdeckt? Wie war jeweils das konkrete Vorgehen, um den Wohnraum wieder seinem eigentlichen Zweck zuzuführen? Wie oft war die Rückführung zu Wohnungszwecken erfolgreich? Wurden Bußgelder verhängt? Wenn ja wieviele und in welcher Höhe? 4. Wieviele Leerstände sind seit Inkrafttreten der Zweckentfremdungssatzung erfasst worden? Wie war und ist das Vorgehen, um Leerstände zu finden? 5. Gegen wieviele Leerstände wurden Maßnahmen ergriffen und welche? Wurden Busgelder verhängt? Wenn ja wieviele und in welcher Höhe?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Kurt Raster Anfragenr: 191708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191708/ Postanschrift Kurt Raster << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Kurt Raster
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ferienwohnungen und Leerstände“ vom 29.0…
An Bauordnungsamt Regensburg Details
Von
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Betreff
AW: Ferienwohnungen und Leerstände [#191708]
Datum
4. August 2020 11:03
An
Bauordnungsamt Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ferienwohnungen und Leerstände“ vom 29.06.2020 (#191708) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kurt Raster Anfragenr: 191708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191708/

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Bauordnungsamt Regensburg
Sehr geehrter Herr Raster, zu Ihrer Anfrage vom 29.06.2020 erhalten Sie folgende Auskunft: Wenn die Nutzung eine…
Von
Bauordnungsamt Regensburg
Betreff
AW: Ferienwohnungen und Leerstände [#191708]
Datum
4. August 2020 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Raster, zu Ihrer Anfrage vom 29.06.2020 erhalten Sie folgende Auskunft: Wenn die Nutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung geändert wird, sind zwei separate Gestattungen erforderlich: Eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung und eine Zweckentfremdungsgenehmigung. Dabei handelt es sich um zwei rechtlich voneinander unabhängige Verfahren. Baugenehmigung: Ein Antrag auf Nutzungsänderung kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Ferienwohnung sei zweckentfremdungsrechtlich unzulässig, da das Zweckentfremdungsrecht im Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft wird (Art. 59 Bayerische Bauordnung - BayBO). Hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen hat sich daher seit Inkrafttreten der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg (ZeS) nichts geändert. Folglich kann es vorkommen, dass zwar ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung besteht (und eine solche somit durch das Bauordnungsamt erteilt werden muss), die Ferienwohnung aber dennoch wegen der zweckentfremdungsrechtlichen Unzulässigkeit nicht betrieben werden darf. Von der Baugenehmigung kann in diesen Fällen kein Gebrauch gemacht werden. Genehmigung der Zweckentfremdung: Bei den bisher beim Amt für Stadtentwicklung bearbeiteten Fällen handelt es sich ausschließlich um Ferienwohnungsnutzungen, die bereits vor Inkrafttreten der Satzung und seitdem nachweislich ununterbrochen betrieben wurden. Damit unterliegen diese § 2 Abs. 3 Nr. 2 der ZeS, nach dem es sich nicht um eine Zweckentfremdung von Wohnraum handelt, weil faktisch kein Wohnraum mehr vorliegt. Diese Nutzungen genießen Bestandsschutz. Auf Antrag ist entsprechend § 9 ZeS ein sogenanntes Negativattest auszustellen, in dem per Bescheid die Genehmigungsfreiheit festgestellt wird. Anträge auf Genehmigungen zu neuen Zweckentfremdungen wurden bisher weder abgewiesen noch erteilt. Das Amt für Stadtentwicklung recherchiert derzeit auf der Basis unterschiedlicher Quellen zum Bestand an Ferienwohnungen. Zudem erreichen die Stadt z.B. Anfragen und Hinweise aus der Bevölkerung. Da es sich bei dem bisher erfassten Bestand um mehrere hundert Wohnungen handelt, können die entsprechenden Überprüfungen der baurechtlichen Genehmigung bzw. der Versand von Anhörungsschreiben nur gestaffelt bzw. nach Dringlichkeit erfolgen. Auch der Untersagung von Nutzungen geht ein längeres Prüfungsverfahren und eine entsprechende Beweisaufnahme voraus. Bezüglich Ihrer Frage zu den Leerständen und dem aktuellen Bearbeitungsstand (Rückführung, Bußgelder) verweisen wir auf den gesondert geführten Schriftverkehr (Anfrage #192271 vom 08. Juli 2020) mit dem Amt für Stadtentwicklung. Wir bitten um Verständnis, dass eine individuelle Mitteilung aller Einzelfälle nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen