Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung

Unterlagen und Statistiken, die belegen, dass die Isofluran-Narkose beim Ferkel "aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen" nur möglich ist, wenn sie vom Landwirt selbst ... durchgeführt wird .
Welches sind genau diese genannten wirtschaftlichen und logistischen Gründe?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen und Stat…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung [#142287]
Datum
14. Mai 2019 21:32
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen und Statistiken, die belegen, dass die Isofluran-Narkose beim Ferkel "aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen" nur möglich ist, wenn sie vom Landwirt selbst ... durchgeführt wird . Welches sind genau diese genannten wirtschaftlichen und logistischen Gründe?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „F…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung [#142287]
Datum
15. Mai 2019 11:55
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 14.5.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr IFG-Antrag vom 14. Mai 2019 zur FerkBetSachkV (wirtschaftliche und logistische Gründe) Sehr geehrteAntragstell…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 14. Mai 2019 zur FerkBetSachkV (wirtschaftliche und logistische Gründe)
Datum
6. Juni 2019 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag vom 14. Mai 2019 bitte ich Sie, das anliegende Schreiben samt Anlage zu öffnen. Die Beantwortung Ihres anderen IFG-Antrages zur FerkBetSachkV (Kapazitäten der Tierärzte) geht Ihnen gesondert in den nächsten Tagen zu. Schreiben Anhang Thünen Working Paper 110 Mit freundlichen Grüßen