Fernsehprogramm: außer Sportinteressierte, küchenprofis, Kunst und Krempel usw. Gibt es auch ältere Zuschauer welche gerne Fernsehfilme z.B. "Bist du glücklich", "Geschenkte Jahre" oder ähnliche ( Melodramen)Sie sollte sich

Sie sollten sich schämen ARD und ZDF, soviel Geld abzubuchen für ein schlechtes Fernsehprogramm. Wollte mir hin und wieder mal einen Film von Kati Förde, Rosamunde Pilcher usw. Über die Mediathek anschauen. Man fühlt sich veralbert wie der Sender zu solchen Anfragen reagiert.

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  • Datum
    12. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie sollten sich sc…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
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Betreff
Fernsehprogramm: außer Sportinteressierte, küchenprofis, Kunst und Krempel usw. Gibt es auch ältere Zuschauer welche gerne Fernsehfilme z.B. "Bist du glücklich", "Geschenkte Jahre" oder ähnliche ( Melodramen)Sie sollte sich [#174013]
Datum
12. Januar 2020 19:11
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie sollten sich schämen ARD und ZDF, soviel Geld abzubuchen für ein schlechtes Fernsehprogramm. Wollte mir hin und wieder mal einen Film von Kati Förde, Rosamunde Pilcher usw. Über die Mediathek anschauen. Man fühlt sich veralbert wie der Sender zu solchen Anfragen reagiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174013 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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