Fertigstellung der S-Bahnlinie S21 zwischen Hauptbahnhof und Wedding

- sämtliche Unterlagen zum aktuellen Zeitplan der Fertigstellung der S21
- Dokumente und Pläne, aus denen die Straßenführung und sämtliche bauliche Veränderungen nach der Fertigstellung der S21 im betroffenen Gebiet zwischen Lynarstraße, Nordufer, Fennstraße und Tegeler Straße hervorgehen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2016
  • Frist
    24. Mai 2016
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Petra Wille (Sprengbüro)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Petra Wille (Sprengbüro)
Betreff
Fertigstellung der S-Bahnlinie S21 zwischen Hauptbahnhof und Wedding [#16479]
Datum
21. April 2016 13:31
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Unterlagen zum aktuellen Zeitplan der Fertigstellung der S21 - Dokumente und Pläne, aus denen die Straßenführung und sämtliche bauliche Veränderungen nach der Fertigstellung der S21 im betroffenen Gebiet zwischen Lynarstraße, Nordufer, Fennstraße und Tegeler Straße hervorgehen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Petra Wille Sprengbüro <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Petra Wille (Sprengbüro)
Petra Wille (Sprengbüro)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fertigstellung der S-Bahnlinie S21 zwischen Ha…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Petra Wille (Sprengbüro)
Betreff
AW: Fertigstellung der S-Bahnlinie S21 zwischen Hauptbahnhof und Wedding [#16479]
Datum
12. Juli 2016 14:46
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fertigstellung der S-Bahnlinie S21 zwischen Hauptbahnhof und Wedding“ vom 21.04.2016 (#16479) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Petra Wille Anfragenr: 16479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Petra Wille Sprengbüro << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Petra Wille (Sprengbüro)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fertigstellung der S-Bahnlinie S21 zwischen Ha…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Petra Wille (Sprengbüro)
Betreff
AW: AW: Fertigstellung der S-Bahnlinie S21 zwischen Hauptbahnhof und Wedding [#16479]
Datum
28. September 2016 12:45
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fertigstellung der S-Bahnlinie S21 zwischen Hauptbahnhof und Wedding“ vom 21.04.2016 (#16479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 128 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Petra Wille Anfragenr: 16479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Petra Wille Sprengbüro << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>