Festbeträge von Arzneimitteln

Kopien Ihrer Unterlagen, Stellungnahmen, Fachgutachten oder sonstige Ausarbeitungen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Petition Pet 2‑18‑08‑723‑040816 an den Deutschen Bundestag vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2017
  • Frist
    27. Oktober 2017
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopien Ihrer Unt…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Festbeträge von Arzneimitteln [#24713]
Datum
23. September 2017 11:47
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopien Ihrer Unterlagen, Stellungnahmen, Fachgutachten oder sonstige Ausarbeitungen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Petition Pet 2‑18‑08‑723‑040816 an den Deutschen Bundestag vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
§ 1 Absatz 1 Satz I IFG gewährt gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Oktober 2017
Status
Warte auf Antwort
§ 1 Absatz 1 Satz I IFG gewährt gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Was eine amtliche Information ist, regelt § 2 Nummer 1 IFG. Danach ist eine amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Nach § 1 Absatz 2 IFG kann die Behörde Aus- kunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen bzw. Akten. Einen Anspruch auf Beschaffung nicht vor- _ handener Informationen vermittelt das IFG hingegen nicht. Im Bundesministerium der Finanzen liegen keine amtlichen Informationen im Zusammen- hang mit der Petition „Pet 2-18-08-723-040816“ vor. Ihr Antrag wird daher abgelehnt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#24713] Sehr geehrteAntragsteller/in ich stelle hiermit meinen Antrag vollumfänglich erneut. Beiliegend übe…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#24713]
Datum
4. Juli 2019 09:44
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
petitionsausschuss-pet-2-18-08-723-040816-beschluss-anl-3-z-prot-18-85-04-07-2017-seite128-anonymisiert-03-07-2019.jpg
35,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich stelle hiermit meinen Antrag vollumfänglich erneut. Beiliegend übersende ich einen Auszug aus einer Beschlussanlage des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags. Falls die dortigen Ausführungen zutreffen sollten, geht daraus meiner Ansicht nach hervor, dass Ihnen zumindest eine Stellungnahme, die Sie selbst in der bezeichneten Angelegenheit verfasst haben, vorliegen müsste. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - petitionsausschuss-pet-2-18-08-723-040816-beschluss-anl-3-z-prot-18-85-04-07-2017-seite128-anonymisiert-03-07-2019.jpg Anfragenr: 24713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Finanzen
IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 V B 5 - O 1319/19/10151 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015
Datum
5. Juli 2019 14:37
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/19/10151 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG-Antrag ist im Bundesministerium der Finanzen eingegangen und wird in Referat V B 5 unter den o.g. Geschäftszeichen bearbeitet. Wenn ich den von Ihnen übersandten Auszug richtig verstehe, hat der Petitionsausschuss in der Petition pet-2-18-08-723-040816 aus dem Jahr 2017 eine ältere Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (an den Petitionsausschuss?) aus dem Jahre 2015 beigezogen. Eine erste Suche nach dem Datum "1.7.2015" ergab jedoch keine verwertbaren Treffer. Können Sie evtl. weitere konkretisierende Angaben zu dieser Stellungnahme machen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713]
Datum
9. Juli 2019 09:36
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
bmf-stellungnahme-petition-festbetraege-01-07-2015-seite1-teilkopie.png
57,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der Beschluss des Deutschen Bundestages datiert auf den 22.06.2017, die Beschlussempfehlung auf den 31.05.2017, siehe BT-Drs. 18/12562 von diesem Datum. Die Stellungnahme des BMF erfolgte vermutlich zu diesem Beschluss. Falls dem so ist, wäre der Zeitablauf wäre per se nicht ungewöhnlich. Der Deutsche Bundestag unterliegt nicht dem IFG, hat mir jedoch auf Anfrage die Stellungnahme freiwillig zur Verfügung gestellt. Ich übersende beiliegend eine Kopie des Briefkopfs der 4-seitigen Stellungnahme. Diese steht mir damit zur Verfügung, so dass es betreffend den vorliegenden Antrag nach dem IFG nur mehr um sonstige Unterlagen, die Ihnen in diesem Zusammenhang vorliegen, wie etwa Entwürfe, gehen kann und ich beschränke hiermit insoweit mein Auskunftsbegehren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bmf-stellungnahme-petition-festbetraege-01-07-2015-seite1-teilkopie.png Anfragenr: 24713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Finanzen
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713] V B 5 - O 1319/19/10151 Sehr …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713]
Datum
11. Juli 2019 11:03
Status
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V B 5 - O 1319/19/10151 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Um die Suche nach "sonstigen Unterlagen" im Zusammenhang mit einer Stellungnahme vom 1.7.2015 zu vereinfachen, wäre die Übersendung des vollständigen Schreibens mit Geschäftszeichen hilfreich. Dadurch könnten der Rechercheaufwand und letztlich auch die Kosten des IFG-Antrags reduziert werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 V B 5 - O 1319/19/10151 Sehr geehrteAntra…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015
Datum
19. Juli 2019 09:50
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/19/10151 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf meine E-Mail vom 11.07.2019, auf die mir leider noch keine Antwort von Ihnen vorliegt. Sie begehren Zugang zu sonstigen Unterlagen, die im Zusammenhang mit einem Schreiben des BMF an den Petitionsausschuss vom 1. Juli 2015 zum Betreff Postbeamtenkrankenkasse / Beihilfevorschriften vorliegen. Da ich davon ausgehe, dass die abschließende Bearbeitung Ihres IFG-Antrags mit Kosten verbunden sein wird, bitte ich um Benennung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Bis zum Eingang Ihrer Rückmeldung ruht die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713]
Datum
19. Juli 2019 12:12
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in leider war ich aus gesundheitlichen Gründen bisher nicht in der Lage Ihrem Wünsch zu entsprechen. Sie hören - vermutlich innerhalb weniger Tage - von mir. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713] Sehr geehrteAntragsteller/in
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Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713]
Datum
22. Juli 2019 10:41
An
Bundesministerium der Finanzen
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bmf-01-07-2015-abschrift-seite4.jpg
28,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schreiben "Sie begehren Zugang zu sonstigen Unterlagen, die im Zusammenhang mit einem Schreiben des BMF an den Petitionsausschuss vom 1. Juli 2015 zum Betreff Postbeamtenkrankenkasse / Beihilfevorschriften vorliegen." Das ist nicht ganz richtig. Ich begehre Zugang zu den Unterlagen die Ihnen zur Petition vorliegen, aus dem genannten Grund des Wegfalls des Bedürfnisses für dieses, ohne das genannte Schreiben selbst. Das Schreiben ist lediglich der Anhaltspunkt, den ich Ihnen zur Verfügung stelle, um die relevanten Akten auffinden zu können. Der gewünschte Abdruck liegt bei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bmf-01-07-2015-abschrift-seite4.jpg Anfragenr: 24713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713]
Datum
22. Juli 2019 10:45
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in soweit für mich aus dem Web-Mail-Interface ersichtlich wurde wohl nur die letzte Seite korrekt übertragen. Ich versuche hiermit nochmals Ihnen die weiteren Seiten zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bmf-01-07-2015-abschrift-seite3.jpg Anfragenr: 24713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713]
Datum
22. Juli 2019 10:49
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
bmf-01-07-2015-abschrift-seite1.jpg
72,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in soweit für mich aus dem Web-Mail-Interface ersichtlich ist es anscheinend nicht möglich, mehr als eine Seite pro E-Mail zu übertragen. Vermutlich wird nur die letzte Seite korrekt übertragen und vorher hinzugefügte Anhänge werden automatisch durch neue ersetzt. Ich versuche daher, Ihnen die weiteren Seiten einzeln zu übersenden. . Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bmf-01-07-2015-abschrift-seite1.jpg Anfragenr: 24713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713] Sehr geehrteAntragsteller/in
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Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713]
Datum
22. Juli 2019 10:52
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
bmf-01-07-2015-abschrift-seite2.jpg
122,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend übersende ich Seite 2. Damit sollten Ihnen alle Seiten vorliegen. Wie berichtet besteht das Dokument aus den Unterlagen, die mir der Deutsche Bundestag ohne Rechtspflicht übersandt hat, weitere kann ich dort daher nicht erhalten. Ob das Schreiben vollständig ist, weiss ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bmf-01-07-2015-abschrift-seite2.jpg Anfragenr: 24713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Finanzen
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713] V B 5 - O 1319/19/10151 Sehr …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713]
Datum
22. Juli 2019 11:22
Status
V B 5 - O 1319/19/10151 Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen übersandte Anlage kam hier nur unvollständig an. Es fehlt zumindest die erste Seite. Außerdem komme ich zurück auf meine E-Mail vom 19.07.2019 und bitte hinsichtlich der möglichen Kostenfolge um Benennung Ihrer zustellungsfähigen Postanschrift. Bis zum Eingang Ihrer Rückmeldung ruht die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713] Sehr geehrteAntragsteller/in
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Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713]
Datum
22. Juli 2019 12:05
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in die gewünschte Seite sollten Sie mit meiner E-Mail von heute 10:49 erhalten haben. Ich übersende sie gleichwohl nochmals. Ebenso erhalten Sie die gewünschte Anschrift zur Zustellung des Kostenvoranschlags. Ich weise darauf hin, dass nur die notwendigen Kosten in Ansatz zu bringen sind und zwar zu berechnet aus dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Antrag vorlag. Die Notwendigkeit ist darzulegen. Wie Sie Ihre Akte führen obliegt Ihrem Verwaltungsermessen in das ich nicht eingreifen kann und nicht die Absicht habe einzugreifen. Offensichtlich wird diese jedoch schon nicht mit der erforderlichen Sorgfalt geführt, da Sie sonst in der Lage gewesen wären von vorneherein auf mein Anliegen inhaltlich vollumfänglich korrekt einzugehen. Die Beweislast für die Notwendigkeit liegt somit bei Ihnen. Meiner Rechtsauffassung nach ist es nicht zulässig, den Bürger mit übermässigen Kosten zu belasten, die letztlich auf Behördenschlamperei zurückzuführen sind und würde hier überdies einen Versuch, das Informationsfreiheitsrecht durch übermäßige Gebührenforderung in der Praxis zu unterlaufen, darstellen. Bereits die Tatsache, dass ich mich aufgrund Ihrer unrichtigen Aussagen selbst an den Deutschen Bundestag wenden musste stellt eine solche unzulässige Belastung dar. Dass ich Sie freiwillig durch Übersendung der gewünschten Unterlagen bei Ihrer Arbeit unterstütze begründet keine weiteren Ansprüche Ihrerseits an mich und es steht selbstverständlich mir frei, Ihnen diese, von Ihnen verbindlich beauftragten, Tätigkeiten in Rechnung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bmf-01-07-2015-abschrift-seite1.jpg Anfragenr: 24713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Bundesministerium der Finanzen Details
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Betreff
AW: IFG-Antrag V B 5 - O 1319/19/10151- Stellungnahme des BMF vom 1.7.2015 [#24713]
Datum
29. November 2022 20:18
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Festbeträge von Arzneimitteln“ vom 23.09.2017 (#24713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1860 Tage überschritten. Wie bereits in meinem Schreiben vom 23.09.2017 mitgeteilt, bitte ich, falls Sie die Anfrage nicht auf eine einfache Auskunft gerichtet sehen, darum, die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>