Festlegung und Geheimhaltung der Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittler Schulabschluss 2015

Antworten auf folgende Fragen:

1. Wie werden die Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittlerer Schulabschluss 2015 erarbeitet?
2. Engagiert das Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein Dritte zur Erarbeitung dieser Aufgaben?
3. Stehen die Abschlussarbeiten vor den Tag der Prüfungen unter amtlicher Geheimhaltung oder sind sie als VS- Nur für den Dienstgebrauch eingestuft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten …
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Festlegung und Geheimhaltung der Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittler Schulabschluss 2015 [#9259]
Datum
9. April 2015 20:57
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf folgende Fragen: 1. Wie werden die Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittlerer Schulabschluss 2015 erarbeitet? 2. Engagiert das Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein Dritte zur Erarbeitung dieser Aufgaben? 3. Stehen die Abschlussarbeiten vor den Tag der Prüfungen unter amtlicher Geheimhaltung oder sind sie als VS- Nur für den Dienstgebrauch eingestuft?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer Anfrage. Sie befindet sich in B…
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer Anfrage. Sie befindet sich in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen,
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre drei Fragen: 1. Wie werden…
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre drei Fragen: 1. Wie werden die Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittlerer Schulabschluss 2015 erarbeitet? Die zentral gestellten Aufgaben für den Mittleren Schulabschluss werden von Fachkommissionen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erarbeitet. Mitglieder der Fachkommission sind (a) die jeweilige Fachaufsicht, (b) die jeweilige Landesfachberatung, (c) Studienleiterinnen und Studienleiter, (d) Lehrkräfte. Für jede Kommission sind zehn Mitglieder vorgesehen. Sie entwickeln die Hauptarbeit, die Nachschreibarbeit sowie ein jährlich erscheinendes Übungsheft mit Übungsaufgaben. Die entwickelten Aufgaben werden abschließend im Ministerium abgegeben, von der jeweiligen Fachaufsicht genehmigt und für die Zweckverwendung final aufbereitet (z. B. Layout, Druck). 2. Engagiert das Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein Dritte zur Erarbeitung dieser Aufgaben? Nein. Die Aufgaben werden von Bediensteten des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet (siehe Frage 1). 3. Stehen die Abschlussarbeiten vor dem Tag der Prüfungen unter amtlicher Geheimhaltung oder sind sie als VS - Nur für den Dienstgebrauch eingestuft? Die Abschlussarbeiten unterliegen einem besonderen Amtsgeheimnis. Es wird insoweit auf die Ausführungen zu Ziffer 3 des Erlasses des Bildungsministeriums vom 2. Okt. 2014 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 299) verwiesen (siehe auch anliegend). Mit freundlichen Grüßen,

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AW: Ihre Anfrage [#9259] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke ihnen für Ihre Antwort. Mein Anliegen konnte k…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#9259]
Datum
10. Mai 2015 18:55
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke ihnen für Ihre Antwort. Mein Anliegen konnte komplett beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in