Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern

Anfrage an: Statistikamt Nord

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 23.07.2007 werden bei dem Amtsgericht Hamburg-Harburg im Grundbuch von Steinwerder-Waltershof, Blatt 87, die an der Antwerpenstr. belegenen Flurstücke 1518 (81447 m²) und 1480 (9225 m²) geführt.

Bis zur Eintragung in das Grundbuchblatt wurden diese städtischen Flurstücke von der Finanzbehörde als Flurstück 712 geführt und in kleineren Teilstücken vermietet.

Die heutigen Flurstücksgrenzen entsprechen somit nicht den Mietgrenzen. Hinzu kommt das bis zur Übertragung vom öffentlichen Grund die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Grundeigentümer war und aufgrund Antrag vom 03.05.2007 die Hamburg Port Authority AöR (HPA).

Dem gegenüber wird eine "amtliche Hausnummer" an einer "amtlichen Straße" durch die Bildung einer "amtlichen Adresse" ermöglicht.

Gemäß den mir vorliegenden Informationen wird in Hamburg die Zuständigkeit für die Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern durch die Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes vom 17.10.1973 bestimmt und in der Regel von den für das Baugenehmigungsverfahren zuständigen Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen. Danach werden die Hausnummern zentral in Hamburg in einer gemeinsamen Gazetteer-Datenbank des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung (LGV) und des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein georeferenziert, d.h. koordinatenbasiert abgespeichert.

Bitte überseden Sie mir zu den zurvor genannten georeferenzierten Flächen bzw. Flurstücken sämtliche vorhandene schriftliche Aufzeichnungen, aus denen ich die seit dem Jahr 2000 für die Flächen vergebenen und veränderten Hausnummern entnehmen kann.

Ich danke Ihnen vielmals und wäre Ihnen für eine schnellst mögliche Bearbeitung sehr verbunden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. November 2016
  • Frist
    18. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 23.07.2007 werden bei dem Amtsgericht Hambu…
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19158]
Datum
18. November 2016 10:16
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 23.07.2007 werden bei dem Amtsgericht Hamburg-Harburg im Grundbuch von Steinwerder-Waltershof, Blatt 87, die an der Antwerpenstr. belegenen Flurstücke 1518 (81447 m²) und 1480 (9225 m²) geführt. Bis zur Eintragung in das Grundbuchblatt wurden diese städtischen Flurstücke von der Finanzbehörde als Flurstück 712 geführt und in kleineren Teilstücken vermietet. Die heutigen Flurstücksgrenzen entsprechen somit nicht den Mietgrenzen. Hinzu kommt das bis zur Übertragung vom öffentlichen Grund die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Grundeigentümer war und aufgrund Antrag vom 03.05.2007 die Hamburg Port Authority AöR (HPA). Dem gegenüber wird eine "amtliche Hausnummer" an einer "amtlichen Straße" durch die Bildung einer "amtlichen Adresse" ermöglicht. Gemäß den mir vorliegenden Informationen wird in Hamburg die Zuständigkeit für die Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern durch die Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes vom 17.10.1973 bestimmt und in der Regel von den für das Baugenehmigungsverfahren zuständigen Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen. Danach werden die Hausnummern zentral in Hamburg in einer gemeinsamen Gazetteer-Datenbank des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung (LGV) und des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein georeferenziert, d.h. koordinatenbasiert abgespeichert. Bitte überseden Sie mir zu den zurvor genannten georeferenzierten Flächen bzw. Flurstücken sämtliche vorhandene schriftliche Aufzeichnungen, aus denen ich die seit dem Jahr 2000 für die Flächen vergebenen und veränderten Hausnummern entnehmen kann. Ich danke Ihnen vielmals und wäre Ihnen für eine schnellst mögliche Bearbeitung sehr verbunden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnu…
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19158]
Datum
19. Dezember 2016 16:32
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern“ vom 18.11.2016 (#19158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Kalkreuter, Rainer
Sehr geehrter Herr Trogisch, das Statistikamt Nord ist nicht für die Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Haus…
Von
Behörde
Betreff
Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern
Datum
20. Dezember 2016 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, das Statistikamt Nord ist nicht für die Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern zuständig. Damit kann auch keine amtliche Auskunft wie von Ihnen gewünscht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Die Antwerpener Straße befindet sich im Bezirk Hamburg-Mitte. Somit sollten Sie sich für weitere Auskünfte auch an das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte wenden. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort vom heutigen Tage. Es geht mir nicht um die vom…
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19158]
Datum
20. Dezember 2016 19:33
An
Empfängername
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort vom heutigen Tage. Es geht mir nicht um die vom Bezirksamt Hamburg-Mitte vorgenommenen Festsetzungen, Änderungen und Aufhebungen von Hausnummern, sondern um die vom Statistikamt Nord im EDV System absolvierten Erfassungen. Gemäß meinen Informationen verhält es sich doch so das in einer gemeinsamen Gazetteer-Datenbank des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung (LGV) und des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein die von den Bezirksämter vorgenommenen Festsetzungen, Änderungen und Aufhebungen von Hausnummern georeferenziert, d.h. koordinatenbasiert abgespeichert werden. Ich benötige aus der gemeinsamen Gazetteer-Datenbank bzgl. des beim Amtsgericht Hamburg-Harburg im Grundbuch von Steinwerder-Waltershof, Blatt 87, eingetragenen Flurstücks 1518, das vorher vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung als Flurstück 712 geführt wurde, Print-Ausdrucke über die georeferenzierten, d.h. koordinatenbasiert abgespeicherten Daten. Diesen ist doch zu entnehmen wann welche Eintragungen/ Veränderungen absolviert wurden. Darum geht es mir. Ich bitte um Entschuldigung wegen meiner zuvor offensichtlich ungenügenden Ausdrucksweise. Vielen lieben Dank!!! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>

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Kalkreuter, Rainer
Sehr geehrter Herr Trogisch, die Georeferenzierung von Adressen werden bereits von den für die Festsetzungen, Änd…
Von
Behörde
Betreff
AW: Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Hausnummern [#19158]
Datum
21. Dezember 2016 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Trogisch, die Georeferenzierung von Adressen werden bereits von den für die Festsetzungen, Änderungen und Aufhebungen von Hausnummern zuständigen Stellen vorgenommen. Wir hier beim Statistikamt Nord erhalten aus dem Gazetteer lediglich diese bereits mit Koordinaten versehen Adressen. Flurstücke werden von uns für die Weiterverarbeitung nicht benötigt und sind hier auch kein Suchkriterium. Für Auskünfte zu Flurstücken könnte eventuell der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung zuständig sein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an diesen Landesbetrieb. Auf den Gazatteer können Sie über die Anwendung Geo-Online zugreifen: http://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html Mit freundlichen Grüßen