"Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel" - bitte Rechtsvorschrift benennen

Anfrage an: Südwestrundfunk

"Dieser Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel."
Auf welche Rechtsvorschrift begründet der Südwestrundfunk diese auf Festellungsbescheiden zu findende Aussage, bei einem Festsetzungsbescheid handele es sich um einen vollstreckbaren Titel? Bitte nennen Sie die Rechtsvorschrift und die genaue Fundstelle innerhalb derselben.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Dieser Festsetzung…
An Südwestrundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel" - bitte Rechtsvorschrift benennen [#216017]
Datum
19. März 2021 14:03
An
Südwestrundfunk
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Dieser Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel." Auf welche Rechtsvorschrift begründet der Südwestrundfunk diese auf Festellungsbescheiden zu findende Aussage, bei einem Festsetzungsbescheid handele es sich um einen vollstreckbaren Titel? Bitte nennen Sie die Rechtsvorschrift und die genaue Fundstelle innerhalb derselben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216017/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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