Festsetzungsbescheide Rundfunkgebühr

Anfrage an: Südwestrundfunk

1. Wie viele Festsetzungsbescheide wurden vom SWR wegen Nichtzahlung der Rundfunkgebühr im Jahr 2022 erlassen?
2. In wie vielen Fällen wurden Vollstreckungsmaßnahmen wegen Nichtzahlung der Rundfunkgebühr durchgeführt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Südwestrundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Festsetzungsbescheide Rundfunkgebühr [#275814]
Datum
14. April 2023 16:51
An
Südwestrundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Festsetzungsbescheide wurden vom SWR wegen Nichtzahlung der Rundfunkgebühr im Jahr 2022 erlassen?<< Antragsteller:in >> 2. In wie vielen Fällen wurden Vollstreckungsmaßnahmen wegen Nichtzahlung der Rundfunkgebühr durchgeführt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275814/
Südwestrundfunk
Vielen Dank für Ihre Nachricht an den Südwestrundfunk, die wir schnellstmöglich bearbeiten. Wir freuen uns über Ih…
Von
Südwestrundfunk
Betreff
Automatische Antwort: Festsetzungsbescheide Rundfunkgebühr [#275814]
Datum
14. April 2023 16:51
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht an den Südwestrundfunk, die wir schnellstmöglich bearbeiten. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Programm und die zahlreichen Mails, die wir bekommen. Bitte beachten Sie: unaufgefordert eingesandte Pressemitteilungen und Werbung werden ungelesen gelöscht. Freundliche Grüße

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Südwestrundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> zum Stichtag 31.12.2022 waren in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in…
Von
Südwestrundfunk
Betreff
AW: Festsetzungsbescheide Rundfunkgebühr [#275814]
Datum
3. Mai 2023 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> zum Stichtag 31.12.2022 waren in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg insgesamt ca. 232.000 private und gewerbliche Beitragskonten Festsetzungsbescheide wegen Nichtzahlung bzw. verspäteter Zahlung des Rundfunkbeitrags zugeordnet. Ein Festsetzungsbescheid wird dann erstellt, wenn für einen Beitragszeitraum (grundsätzlich Drei-Monats-Zeitraum) nach Zahlungsaufforderung (einmalig pro Jahr) und Zahlungserinnerung weiterhin verspätet oder nicht gezahlt wurde. Zum Stichtag 31.12.2022 waren in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg insgesamt ca. 143.053 private und gewerbliche Beitragskonten Vollstreckungsersuchen wegen Nichtzahlung des Rundfunkbeitrag zugeordnet. Die Gesamtzahl der Beitragskonten in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg lag zum Stichtag 31.12.2022 bei 8.096.418 Beitragskonten. Mit freundlichen Grüßen