Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" möglicherweise unwirksam

Mit Beschluss vom 25. März 2020 hat der Bundestag mit Drucksache 19/18156 die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt. §5 Abs1 Satz 2 des IfSG lautet: "Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen." Bitte teilen Sie mir mit, wo die im Gesetz geforderten Voraussetzungen niedergelegt wurden. Wäre ein voraussetzungsloser Beschluss überhaupt wirksam?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Beschluss vom 2…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" möglicherweise unwirksam [#192081]
Datum
5. Juli 2020 16:19
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Beschluss vom 25. März 2020 hat der Bundestag mit Drucksache 19/18156 die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt. §5 Abs1 Satz 2 des IfSG lautet: "Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen." Bitte teilen Sie mir mit, wo die im Gesetz geforderten Voraussetzungen niedergelegt wurden. Wäre ein voraussetzungsloser Beschluss überhaupt wirksam?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192081/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" möglicherweise unwirksam [#192081]
Datum
7. Juli 2020 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Feststellung der "Epidemischen Lage von na…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" möglicherweise unwirksam [#192081]
Datum
13. August 2020 12:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" möglicherweise unwirksam“ vom 05.07.2020 (#192081) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Soweit der Standardtext. Sie haben geschrieben, dass das Informationsfreiheiheitsgesetz nicht betroffen sei, da der Antrag sich nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen bezieht. Doch das tut er möglicherweise. Ich möchte wissen, wo (in welchen amtlichen Aufzeichnungen) die Vorraussetzungen für die Epidemie nationaler Tragweite niedergelegt sind. Es gibt jetzt eigentlich genau zwei Antworten. 1. Es gibt keine amtlichen Aufzeichnungen. Der Beschluss des Bundestages erfolgte voraussetzungslos. 2. Sie geben mir Zugang zu den amtlichen Aufzeichnungen oder verweigern sie mit dem Hinweis auf die Staatssicherheit Da Sie die Anfrage an ein Fachreferat weiter gegeben haben, habe ich erst einmal dessen Antwort abgewartet. Es kam keine. Deswegen die zusätzliche Frage: An welches Referat wurde meine Anfrage weiter geleitet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192081/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich an das zuständige Fachreferat weitergeleitet…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" möglicherweise unwirksam [#192081]
Datum
14. August 2020 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich an das zuständige Fachreferat weitergeleitet habe. Ich bitte Sie um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben meine Frage nicht beantwortet. An welches Referat wurde meine Anfrage weit…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" möglicherweise unwirksam [#192081]
Datum
14. August 2020 15:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben meine Frage nicht beantwortet. An welches Referat wurde meine Anfrage weiter geleitet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192081/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Juli 2020. Am 25. März 2020 hat der Deutsche B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" möglicherweise unwirksam [#192081]
Datum
18. August 2020 10:15
Status
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Juli 2020. Am 25. März 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Hierdurch wurde in dem neugefassten § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag ermöglicht. Der Deutsche Bundestag hat hiervon am selben Tag Gebrauch gemacht. Mit dieser Feststellung wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) u. a. nach § 5 Abs. 2 und § 5a Abs. 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen u. a. zur Grundversorgung mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu ergreifen sowie verschiedene Anordnungen zu treffen. Davon hat das BMG inzwischen umfangreich Gebrauch gemacht, um das Funktionieren des Gesundheitswesens in der Pandemie sicherzustellen. Gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Sowohl die Entscheidung über die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG) als auch die Entscheidung darüber, die epidemische Lage von nationaler Tragweite gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 IfSG wieder aufzuheben, obliegt ausschließlich dem Deutschen Bundestag. Dementsprechend muss der Deutsche Bundestag prüfen, ob die konkreten Voraussetzungen, die der Feststellung einer epidemischen Lage zugrunde lagen, noch vorhanden sind. In diesem Fall wurde die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgrund einer sich dynamisch entwickelnden Ausbruchsituation, die eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik darstellte, festgestellt. Dementsprechend ist zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationalen Tragweite notwendig, dass der Deutsche Bundestag zur Überzeugung kommt, dass diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an den Bürgerservice weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" möglicherweise unwirksam [#192081]
Datum
19. August 2020 12:58
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an den Bürgerservice weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben eigenmächtig ein unsägliches Geschwurbel, welches sich in bezeichneter Dru…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: WG: Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" möglicherweise unwirksam [#192081]
Datum
2. September 2020 22:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben eigenmächtig ein unsägliches Geschwurbel, welches sich in bezeichneter Drucksache 19/18156 innerhalb weniger Zeilen gleich zwei Mal befindet, in eine Voraussetzung umgedeutet. Hat die Drucksache eigentlich irgendwer Korrektur gelesen oder warum steht dort der Satz "In einer sich dynamisch entwickelnden Ausbruchssituation könne für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik durch eine sich grenzüberschreitend ausbreitende übertragbare Krankheit eine erhebliche Gefährdung eintreten, der nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden könne." wortgleich doppelt? Sind Sie (das Gesundheitsministerium) mittlerweile ermächtigt im Namen des Bundestages zu entscheiden, was der Bundestag als Voraussetzung gemeint haben könnte, ohne es als solche zu bezeichnen? Jemand, der einen Beschluss nationaler Tragweite trifft, sollte doch wohl in der Lage sein, eine notwendige, klare Vorausetzung als solche zu bezeichnen und zu formulieren, anstatt sich in solch hilflosem Gestammel zu verzetteln. Eigentlich erwarte ich keine Antwort. Sie haben sich so peinlich ins Abseits manöveriert, dass Ihnen wohl nichts anderes übrig bleibt, als den Kopf in den Sand zu stecken. Ich stelle fest, der Bundestagsbeschluss zur Feststellung der Epidemie nationaler Tragweite ist nach Ihren Einlassungen tatsächlich unwirksam. (Oder Sie finden die Voraussetzung doch noch in der Schublade, aus der Sie das "neue" Infektionsschutzgesetz innerhalb weniger Tage hervorgezaubert haben. Schauen Sie sicherheitshalber noch einmal nach. Ich persönlich nehme an, dass an einer der beiden Stellen, wo sich o.a. Zitat findet, so etwas wie eine Voraussetzung hätte stehen sollen. Der Referent hat sich aber mit copy-paste vertan.) Jeder kann Ihren hilflosen Versuch, die unvollständige und unwirksame Drucksache zu kaschieren, hier nachlesen. Bleiben Sie gesund. Anfragenr: 192081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192081/