Feuerwehr-Vorbehaltsstraßennetz

Anfrage an: Stadt Münster

Alle Unterlagen zum Feuerwehr-Vorbehaltsstraßennetz;
insbesondere, falls vorhanden und/oder erörtert: Rechtsgrundlage, Vereinbarkeit mit StVO u.ä., Kommunikation mit anderen Behörden, historische Kommunikation und/oder Datenerhebungen inklusive Beschluss und Planungsgrundlagen sowie deren Weiterentwicklungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2023
  • Frist
    8. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feuerwehr-Vorbehaltsstraßennetz [#289678]
Datum
6. Oktober 2023 18:01
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zum Feuerwehr-Vorbehaltsstraßennetz; insbesondere, falls vorhanden und/oder erörtert: Rechtsgrundlage, Vereinbarkeit mit StVO u.ä., Kommunikation mit anderen Behörden, historische Kommunikation und/oder Datenerhebungen inklusive Beschluss und Planungsgrundlagen sowie deren Weiterentwicklungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/289678/upload/90e7af5be86e9e92274fafb703cd1c68cc5412fe/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Münster
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage an die Stadtverwaltung Münster ist mir zugeleitet worden. Ge…
Von
Stadt Münster
Betreff
AW: Feuerwehr-Vorbehaltsstraßennetz [#289678]
Datum
10. Oktober 2023 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage an die Stadtverwaltung Münster ist mir zugeleitet worden. Gesetzliche Grundlage sind in Gesetzen und Verordnungen zu Ihrer Anfrage nicht als Synopse oder dgl. vorhanden. Zum Vorbehaltsstraßennetz sind entsprechende Abhandlungen im Erläuterungsbericht zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster, Teil A, Allgemeine Inhalte und Darstellungen, Stand: Genehmigung durch Bez.Reg. Münster am 14.01.2004, wirksam seit 08.04.2004 der Stadt Münster aufgenommen worden. Dieser ist allgemein über die städtische Homepage verfügbar. Der Link lautet: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_stadtplanung/pdf/fnp/FNP-000_Erlaeuterungsbericht.pdf Des weiteren ist im Jahre 1997 ein durch den Rat der Stadt Münster getroffener Beschluss zum Vorbehaltsstraßennetz verfügbar. Dieser ist aus dem Archiv der Stadt Münster zur Verfügung gestellt worden und ist als pdf beigefügt. Ich hoffe, Ihre Anfrage beantwortet zu haben und verbleibe Mit freundlichem Gruß