Feuerwehrfest Vilkerath, hier: massive Ruhestörung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. beantworten bitte folgende Fragen:

Samstag auf Sonntag fand in Vilkerath das Feuerwehrfest statt.
Ich bin der Feuerwehr natürlich sehr dankbar für Ihre Arbeit, doch was dort veranstaltet wurde ist, ein Ding der Unmöglichkeit.
Es wurde bis in die Nacht laute Musik abgespielt und mehrere Anwohner in der Nacht des Schlafs beraubt.
Eine kurze Abhandlung:
Es wurde die Polizei gerufen (00:05 Uhr), welche mitteilte dass sich schon mehrere beschwert hätten und das Ordnungsamt informiert worden ist.
Da um 00:30 Uhr die Musik immer noch nicht leiser war, informierte ich nochmals die Polizei, diese versicherte mir nochmals, dass das Ordnungsamt sich kümmern würde und sich schon ein dutzend Leute beschwert hätten und ich Geduld haben müsste.
Erst gegen 00:50 Uhr war die Musik aus.
Am nächsten Tag unterhielt ich mich mit der Nachbarschaft, welche alle sich durch den Lärm gestört fühlten, auch haben mehrere bei der Polizei angerufen.
Auch ist einer der Nachbarn bei der Feuerwehr, ihn fragte ich was das mit dem Lärm sollte. Er teilte mir mit, dass sie die Feuerwehr sind und die Stadt eh nichts gegen sie macht und der Chef vom Ordnungsamt auch auf der Feier war.

Daher habe ich folgende Fragen bzw. möchte folgende Unterlagen zugesendet kriegen:
I. Die Gestattung, um zu prüfen, in welcher Form die Veranstaltung genehmigt war und welche Auflagen gegolten haben.
II. Finde ich es löblich dass das Ordnungsamt auch Nachts im Einsatz ist (wusste ich nicht, dachte die machen um 16 Uhr Feierabend), jedoch ist die Reaktionszeit von 50 min sehr lang, daher würde ich gerne wissen, ob das Ordnungsamt überhaupt vor Ort war oder die Polizei, wenn ja welche Maßnahmen vor Ort getroffen wurden sowie den Einsatzbericht des Ordnungsamt.
III. Auch wenn ich nur vom Hörensagen gehört habe, dass die Chefetage des Ordnungsamt auf der Veranstaltung anwesend war, fände ich es wenn äußerst kritisch, wenn die selbe Abteilung, die die Gestattung erlässt auch an der Veranstaltung teilnimmt und sich amüßiert und im Anschluß bei Verstößen über die Konsequenzen entscheidet. Dies kann und darf nicht so gewollt sein. Was wird in ihrem Hause unternommen, um eine solche Konstelation zu verhindern?
Gibt es bei Ihnen im Haus einen Ansprechpartner Korruption und eine entsprechende Dienstanweisung? Wenn ja hätte ich diese auch gerne.
IV. Ist es wirklich so, dass die Feuerwehr keine Konsequenzen zu befürchten hat weil es die Feuerwehr ist? Zwar darf die Kommune nach dem Oppurtinitätsprinzip auf ein Bußgeld verzichten, dies setzt aber eine Prüfung des pflichtgemäßes Ermessen vorraus. Bei einer so massiven Ruhestörung mit dutzenden Beschwerden hat man kein Ermessen mehr. Der Verzicht auf ein Bußgeld wäre ermessensfehlerhaft. Auch muss die Höhe angemessen sein. Ich bitte daher nach Abschluss des Verfahrens um den Bußgeldbescheid sowie den Einzahlbeleg der Stadtkasse. Sollte kein Bußgeld erlassen werden und der Sachverhalt einfach in der "Tonne" landen, so erbitte ich um die schriftliche Ermessensprüfung, warum auf das Bußgeld verzichtet wurde.
V. Zukunft, ich erbitte um das Protokoll der Nachbesprechung mit dem Veranstalter sowie der Aussage von Ihnen, wie das ganze in der Zunkunft weitergehen soll, gibt es für demnächst keine Gestattung mehr, gibt es strengere Auflagen, wie wird garantiert das sowas nicht nochmal passiert, oder ist davon auszugehen, dass es diesen "Zirkus" in der Form jetzt jedes Jahr gibt?

Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2023
  • Frist
    11. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Antragsteller:in >> bitte send…
An Kommunalverwaltung Overath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feuerwehrfest Vilkerath, hier: massive Ruhestörung [#280666]
Datum
7. Juni 2023 10:31
An
Kommunalverwaltung Overath
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. beantworten bitte folgende Fragen: Samstag auf Sonntag fand in Vilkerath das Feuerwehrfest statt. Ich bin der Feuerwehr natürlich sehr dankbar für Ihre Arbeit, doch was dort veranstaltet wurde ist, ein Ding der Unmöglichkeit. Es wurde bis in die Nacht laute Musik abgespielt und mehrere Anwohner in der Nacht des Schlafs beraubt. Eine kurze Abhandlung: Es wurde die Polizei gerufen (00:05 Uhr), welche mitteilte dass sich schon mehrere beschwert hätten und das Ordnungsamt informiert worden ist. Da um 00:30 Uhr die Musik immer noch nicht leiser war, informierte ich nochmals die Polizei, diese versicherte mir nochmals, dass das Ordnungsamt sich kümmern würde und sich schon ein dutzend Leute beschwert hätten und ich Geduld haben müsste. Erst gegen 00:50 Uhr war die Musik aus. Am nächsten Tag unterhielt ich mich mit der Nachbarschaft, welche alle sich durch den Lärm gestört fühlten, auch haben mehrere bei der Polizei angerufen. Auch ist einer der Nachbarn bei der Feuerwehr, ihn fragte ich was das mit dem Lärm sollte. Er teilte mir mit, dass sie die Feuerwehr sind und die Stadt eh nichts gegen sie macht und der Chef vom Ordnungsamt auch auf der Feier war. Daher habe ich folgende Fragen bzw. möchte folgende Unterlagen zugesendet kriegen: I. Die Gestattung, um zu prüfen, in welcher Form die Veranstaltung genehmigt war und welche Auflagen gegolten haben. II. Finde ich es löblich dass das Ordnungsamt auch Nachts im Einsatz ist (wusste ich nicht, dachte die machen um 16 Uhr Feierabend), jedoch ist die Reaktionszeit von 50 min sehr lang, daher würde ich gerne wissen, ob das Ordnungsamt überhaupt vor Ort war oder die Polizei, wenn ja welche Maßnahmen vor Ort getroffen wurden sowie den Einsatzbericht des Ordnungsamt. III. Auch wenn ich nur vom Hörensagen gehört habe, dass die Chefetage des Ordnungsamt auf der Veranstaltung anwesend war, fände ich es wenn äußerst kritisch, wenn die selbe Abteilung, die die Gestattung erlässt auch an der Veranstaltung teilnimmt und sich amüßiert und im Anschluß bei Verstößen über die Konsequenzen entscheidet. Dies kann und darf nicht so gewollt sein. Was wird in ihrem Hause unternommen, um eine solche Konstelation zu verhindern? Gibt es bei Ihnen im Haus einen Ansprechpartner Korruption und eine entsprechende Dienstanweisung? Wenn ja hätte ich diese auch gerne. IV. Ist es wirklich so, dass die Feuerwehr keine Konsequenzen zu befürchten hat weil es die Feuerwehr ist? Zwar darf die Kommune nach dem Oppurtinitätsprinzip auf ein Bußgeld verzichten, dies setzt aber eine Prüfung des pflichtgemäßes Ermessen vorraus. Bei einer so massiven Ruhestörung mit dutzenden Beschwerden hat man kein Ermessen mehr. Der Verzicht auf ein Bußgeld wäre ermessensfehlerhaft. Auch muss die Höhe angemessen sein. Ich bitte daher nach Abschluss des Verfahrens um den Bußgeldbescheid sowie den Einzahlbeleg der Stadtkasse. Sollte kein Bußgeld erlassen werden und der Sachverhalt einfach in der "Tonne" landen, so erbitte ich um die schriftliche Ermessensprüfung, warum auf das Bußgeld verzichtet wurde. V. Zukunft, ich erbitte um das Protokoll der Nachbesprechung mit dem Veranstalter sowie der Aussage von Ihnen, wie das ganze in der Zunkunft weitergehen soll, gibt es für demnächst keine Gestattung mehr, gibt es strengere Auflagen, wie wird garantiert das sowas nicht nochmal passiert, oder ist davon auszugehen, dass es diesen "Zirkus" in der Form jetzt jedes Jahr gibt? Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280666/
Kommunalverwaltung Overath
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-…
Von
Kommunalverwaltung Overath
Betreff
AW: [extern] Feuerwehrfest Vilkerath, hier: massive Ruhestörung [#280666]
Datum
7. Juni 2023 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Wir haben Ihre Anfrage an die zuständigen Ämter weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Overath
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist eingegangen. Sie erhalten nächste Woche eine Antwort, da…
Von
Kommunalverwaltung Overath
Betreff
AW: [extern] Feuerwehrfest Vilkerath, hier: massive Ruhestörung [#280666]
Datum
7. Juni 2023 13:10
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist eingegangen. Sie erhalten nächste Woche eine Antwort, da zunächst die erforderlichen Unterlagen angefordert werden müssen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Overath
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihrem Antrag vom 07.06.2023, Anfragenr.280666, beantwort…
Von
Kommunalverwaltung Overath
Betreff
AW: Feuerwehrfest Vilkerath, hier: massive Ruhestörung [#280666]
Datum
21. Juni 2023 16:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihrem Antrag vom 07.06.2023, Anfragenr.280666, beantworte ich Ihnen hiermit folgende Fragen: I. Die Gestattung wurde als Anlage dieser E-Mail beigefügt. II. Die Stadtwächter des Ordnungsamtes sind auch Freitags- und Samstagsabends im Dienst. Laut Rückfrage vom 08.06.2023 bei der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises ging nur 1 Meldung bezüglich Ruhestörung in Zusammenhang mit dem Feuerwehrfest in Vilkerath am 03.06.2023 um 0:16 Uhr von einer Bürgerin aus dem Bereich der Jägerstraße ein. Dies wurde um 0:18 an das Ordnungsamt weitergegeben. Um 0:57 Uhr kam die Rückmeldung, dass die Musik ausgemacht wurde. Eine 2. Meldung bezüglich Ruhestörung gibt es nicht im Protokoll (Anlage Anfrage Polizei). Laut dem Einsatzbericht der Stadtwächter, wurden diese von der Polizei um 0:20 Uhr über die Ruhestörung Feuerwehrfest Vilkerath informiert. Sie befanden sich zu dieser Zeit in Höhe des Bahnhofes in Overath und sind direkt dorthin gefahren. Der Verantwortliche musste zunächst auf dem Feuerwehrfest gesucht werden. Es wurde zur Ruhe ermahnt und Folgemaßnahmen angedroht. Bei der 2. Kontrolle hörten die Stadtwächter zunächst noch Musik und eine letzte Lautsprecheransage. Nach dem Einparken auf dem Wanderparkplatz um 0:47 Uhr war keine Ruhestörung mehr zu verzeichnen. Die Stadtwächter haben dann noch ca. 10 Minuten gewartet und der Polizei eine Rückmeldung gegeben (Anlage Einsatzbericht 03.06.2023). III. Als Vertreter für die Stadtverwaltung war Herr Schiefer, stellvertretender Amtsleiter des Amtes für Öffentliche Sicherheit und Soziales bis 21.15 Uhr auf der Veranstaltung. Die freiwillige Feuerwehr untersteht dem Dezernat II (siehe Dezernatsverteilungsplan). Ansprechpartnerin für Korruption in unserem Haus ist Frau Bräuer, Tel.: 02206/602-489, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Die Dienstanweisung zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption, Annahme von Geschenken und Sponsoring wurde als Anlage beigefügt. IV. Verstöße gegen Rechtsvorschriften gelten auch für die Feuerwehr und werden auch geahndet. Da nach der Aufforderung durch die Stadtwächter (siehe Punkt II) keine weitere Beschwerde wegen Ruhestörung erfolgten und auch im Protokoll der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises im Zusammenhang mit dem Feuerwehrfest in Vilkerath nur 1 Ruhestörung protokolliert wurde, sehe ich es zum aktuellen Zeitpunkt nicht geboten einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarngeld zu erlassen. V. Da es sich hier um eine Feier bezüglich des 100jährigen Bestehens der Feuerwehr Vilkerath handelte, ist mit mittelfristigen Wiederholungen nicht zu rechnen. Beschwerden bezüglich von Veranstaltungen bei der Feuerwehr Vilkerath sind nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen