BMVg
R I 1 - Az 39-22-17/A5/V293
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bezug: Ihr Antrag vom 5. Oktober 2022 (s.u.)
Sehr geehrter Herr Boeken,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom
5. Oktober 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az)
39-22-17/A5/V293 bearbeitet.
Im Auftrag
[geschwärzt]
____________________________________________________________
[geschwärzt]
____________________________________________________________
R I 1
Bundesministerium der Verteidigung
Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin
Telefon: +49 (0) 30
[geschwärzt]
Bundeswehrkennzahl: 3400
E-Mail:
[geschwärzt]
cc:
[geschwärzt]
Internet:
https://www.bmvg.de
Von: "Sebastian Boeken [#260196]" <
[geschwärzt]>
An:
[geschwärzt]
Datum: 05.10.2022 11:01
Betreff: Feuerwehrtaucher und Taucher in Hilfeleistungsunternehmen
[#260196]
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der FWDV 8 und in der DGUV Regel 105-002 werden konkrete
Ausbildungsvorschriften der Bundeswehr erwähnt, die in jeweilige zivile
Qualifikationen anerkannt werden können. Ähnliches gilt ebenso für das
Tauchen im THW. Ich bitte um Einsicht in diese militärischen
Ausbildungsvorschriften (Marine, Heer).
Außerdem scheinen die Bezeichnungen bei der DGUV und der Feuerwehr
veraltet zu sein.
DGUV nennt: explizit C1-258/0-3000 {ehemals MDv 450/1} und
C2-227/0-0-2155 {ehemals HDv 287/300}.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung
der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht
berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich
gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist
nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist
informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne
Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung
der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt]