Feuerwehrzufahrt August-Lütgens-Park

- Dokument aus dem hervorgeht, wieso die Feuerwehrzufahrt zum August-Lütgens-Park über die Hofdurchfahrt Holstenstraße 108 trotz Beschilderung (Feuerwehrzufahrt freihalten) mit einbetonierten Pollern versperrt ist.

Ergebnis der Anfrage

- Anfrage war an die falsche Stelle gerichtet worden. Richtig wäre das Bezirksamt Altona gewesen. Anfrage nun dort gestellt: https://fragdenstaat.de/a/251691

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Johann Schreiber
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
Johann Schreiber
Betreff
Feuerwehrzufahrt August-Lütgens-Park [#251539]
Datum
15. Juni 2022 21:37
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: - Dokument aus dem hervorgeht, wieso die Feuerwehrzufahrt zum August-Lütgens-Park über die Hofdurchfahrt << Adresse entfernt >> trotz Beschilderung (Feuerwehrzufahrt freihalten) mit einbetonierten Pollern versperrt ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251539/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Johann Schreiber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Johann Schreiber
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhange den Sachverhalt nochmal fototechnisch festgehalten. Mit freundlichen G…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
Johann Schreiber
Betreff
AW: Feuerwehrzufahrt August-Lütgens-Park [#251539]
Datum
15. Juni 2022 21:40
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
3,5 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhange den Sachverhalt nochmal fototechnisch festgehalten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - img-9634.jpg Anfragenr: 251539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251539/

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr geehrter Herr Schreiber, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Anfrage #251539 zu dem Thema "Feuerweh…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Unzuständige Behörde betreffend Ihren HmbTG-Antrag - Feuerwehrzufahrt August-Lütgens-Park [#251539]
Datum
16. Juni 2022 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schreiber, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Anfrage #251539 zu dem Thema "Feuerwehrzufahrt August-Lütgens-Park" weder in die Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) noch in die der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWI) fällt. Gern benennen wir die zuständige Behörde gemäß § 11 Absatz 2 Satz 3 Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), eine Weiterleitung Ihres Antrags ist uns nach dem HmbTG nicht möglich. Zuständig ist vorliegend auf der Genehmigungsseite das Bezirksamt Altona (hinsichtlich der Poller) für den Bezirk. Thematisch betroffen ist in der Sache die Behörde für Inneres und Sport, BIS (Feuerwehr). Wir bitten Sie, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen