Feuerwerkskörper

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Es sollte ein Gesetz erlassen werden, in dem der private Gebrauch und die Nutzung von Feuerwerkskörpern verboten ist.
Jedes Jahr an Neuhjahr passieren unzählige Unfälle mit gesundheitlichen Folgen. Der willkürliche Umgang mit Feuerwerkskörpern kann das Leben unschuldiger Menschen negativ beeinflussen & sollte untersagt werden.

Ein großes Feuerwerk pro Stadt, organisiert von der Stadt selbst, würde reichen um das Neujahrs fest zu feiern.

Ich freue mich über eine Rückmeldung.

Freundliche Grüße,
L. << Antragsteller:in >>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es sollte ein Geset…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feuerwerkskörper [#158437]
Datum
14. Juli 2019 19:01
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es sollte ein Gesetz erlassen werden, in dem der private Gebrauch und die Nutzung von Feuerwerkskörpern verboten ist. Jedes Jahr an Neuhjahr passieren unzählige Unfälle mit gesundheitlichen Folgen. Der willkürliche Umgang mit Feuerwerkskörpern kann das Leben unschuldiger Menschen negativ beeinflussen & sollte untersagt werden. Ein großes Feuerwerk pro Stadt, organisiert von der Stadt selbst, würde reichen um das Neujahrs fest zu feiern. Ich freue mich über eine Rückmeldung. Freundliche Grüße, L. Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-206/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in das …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-206/2019
Datum
31. Juli 2019 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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