FFP2 Masken, die die Anforderungen nach ProdSG nicht erfüllen

1. Den Prüfbericht zu den im unten aufgeführten Link betroffenen FFP2 Masken.
2. Die durch ihre Behörde eingeleitete Massnahmen zu u.g. Fall.
3. Sind weitere Fälle von Masken (FFP2, KN95, N95, etc.) bekannt und falls ja wieviele? Durch welche Behörden oder weitere Teilnehmer wurden Sie hierüber informiert?
4. Führen sie eigene Überprüfen von Masken (FFP2, KN95, N95, etc.) durch bzw. haben Sie Überprüfungen beauftragt?

Anbei der Link zu dem Fall:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/offenburger-haendler-wartet-auf-geld-fuer-op-masken-100.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den Prüfberich…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FFP2 Masken, die die Anforderungen nach ProdSG nicht erfüllen [#199973]
Datum
9. Oktober 2020 11:47
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Prüfbericht zu den im unten aufgeführten Link betroffenen FFP2 Masken. 2. Die durch ihre Behörde eingeleitete Massnahmen zu u.g. Fall. 3. Sind weitere Fälle von Masken (FFP2, KN95, N95, etc.) bekannt und falls ja wieviele? Durch welche Behörden oder weitere Teilnehmer wurden Sie hierüber informiert? 4. Führen sie eigene Überprüfen von Masken (FFP2, KN95, N95, etc.) durch bzw. haben Sie Überprüfungen beauftragt? Anbei der Link zu dem Fall: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/offenburger-haendler-wartet-auf-geld-fuer-op-masken-100.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199973/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Tübingen
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach §§ 1 Abs. 2 LIFG, 25 UVwG, 2 Abs. 1 VIG Sehr geehrteAntragsteller/in das Regier…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach §§ 1 Abs. 2 LIFG, 25 UVwG, 2 Abs. 1 VIG
Datum
19. Oktober 2020 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Regierungspräsidium Tübingen ist die für den Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes zuständige Marktüberwachungsbehörde. Ihr Auskunftsersuchen gem. §§ 1 Abs. 2 LIFG, 25 UVwG, 2 Abs. 1 VIG vom 09.10.2020, dessen Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen möchten, wurde uns zuständigkeitshalber weitergeleitet und wird derzeit von uns bearbeitet. Wir werden Sie schnellst möglichst über das Ergebnis unserer Prüfung Ihres Auskunftssantrags informieren. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Tübingen
Ihr Schreiben vom 09.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Für Rückfr…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
Ihr Schreiben vom 09.10.2020
Datum
4. November 2020 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Tübingen
Digitalisierung Anschreiben Sehr geehrt XXXX, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.10.2020 mit dem Betreff: …
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Via
Briefpost
Betreff
Digitalisierung Anschreiben
Datum
4. November 2020
Status
Sehr geehrt XXXX, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.10.2020 mit dem Betreff: „FFP2 Masken, die die Anforderungen nach ProdSG nicht erfüllen [#199973]“ und den Fall des von Ihnen beigefügten Links https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/offenburger-haendler-wartet-auf-geld-fuer-op-masken-100.html. Folgende Auskünfte können wir Ihnen erteilen: 1. Hinsichtlich Ihrer Aufforderung zur Herausgabe des Prüfberichts der im oben aufgeführten Link betroffenen FFP2 Masken: Das Regierungspräsidium Tübingen (RPT), Abteilung Marktüberwachung, verfügt über keinen Prüfbericht hinsichtlich der in der Berichterstattung des SWR genannten Masken. 2. Die durch unsere Behörde eingeleiteten Maßnahmen zu o. g. Fall: In dem besagten Fall war das RPT, Abteilung Marktüberwachung, nicht beteiligt und hat keine Maßnahmen eingeleitet. 3. Sind weitere Fälle von Masken (FFP2, KN95, N95, etc.) bekannt und falls ja wieviele? Durch welche Behörden oder weitere Teilnehmer wurde das RPT, Abteilung Marktüberwachung, hierüber informiert? Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden durch das RPT, Abteilung Marktüberwachung, in Zusammenhang mit Masken über 1200 Vorgänge bearbeitet. Die damit verbundenen Überprüfungen erfolgten bzw. erfolgen zu einem großen Teil anlässlich von anstehenden Einfuhrlieferungen (nach Kontrollmitteilungen des Zolls), des Weiteren anlässlich vorgelagerter Anfragen und Anträge von Wirtschaftsakteuren (und sonstiger Stellen) sowie in Zusammenhang mit eingehenden Beschwerden und Hinweisen. 4. Führt das RPT, Abteilung Marktüberwachung, eigene Überprüfungen von Masken (FFP2, KN95, N95, etc.) durch bzw. wurden Überprüfungen beauftragt? Ja, das RPT, Abteilung Marktüberwachung, führt eigene formelle Überprüfungen durch und beauftragt Prüfinstitute mit der technischen Überprüfung, wenn ein Verdacht dies rechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen