FFP2 Masken in Schulen
Laut BfArM und der DGUV wird für das Tragen einer FFP2 Maske eine maximale Tragedauer von 75min und einer anschließenden Pause von 30min empfohlen.
Schüler:innen ab dem 14. Lebensjahr sollen in Berlin eine FFP2 Maske tragen.
Eine Stunde geht 45min die Pausen betragen manchmal nur 5-10min.
Doppelstunden gehen dann mindestens 90min.
Wie werden die Tragepausen für FFP2-Masken gewährleistet?
Diese Anfrage habe ich bereits am 10.12.2021 an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt. Diese konnten die Frage nicht beantworten und haben auf ihre Bundesanstalt verwiesen. Siehe auch: https://fragdenstaat.de/a/235012
Ergebnis der Anfrage
Da die Corona-ArbSchV nicht für Schülerinnen und Schüler gilt, kann das Tragen von FFP2-Masken für Schülerinnen und Schüler in der Schule nur durch die Schulleitung (z. B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung) festgelegt werden, oder es wird allgemein im Land durch den Rahmenhygieneplan / das zuständige Kultusministerium / oder das zuständige Gesundheitsministerium / das Gesundheitsamt festgelegt. Ob ein Einverständnis der Eltern notwendig ist, sollte von der Schule mit den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden und dem zuständigen Kultusministerium vorab geklärt werden.
Grundsätzlich gilt: Bei der Festlegung und Umsetzung des schulischen Maßnahmenkonzeptes ergibt sich die Rangfolge der Schutzmaßnahmen aus den Grundsätzen des § 4 ArbSchG (TOP-Prinzip): technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen und diese wiederum Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen. Die Schutzmaßnahmen sind zudem sachgerecht miteinander zu verknüpfen (Paketlösung). Masken zählen zu personenbezogenen Maßnahmen. Das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbarem Atemschutz in der Schule sollte erst in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen technischen und organisatorischen Maßnahmen (z. B. Abstand, Klassenteilung, Distanzunterricht, Lüften etc.) umgesetzt sind und das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken für nicht ausreichend gehalten wird. Wenn es im Einzelfall im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist, dann sollten die FFP2-Masken auch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden. Für Grundschulkinder wird das Tragen von FFP2-Masken im Unterricht nicht empfohlen.
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Dezember 2021
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18. Januar 2022
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